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Ratgeber

Wie beauftrage ich eine Detektei?

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Sie beauftragen eine Detektei in fünf Schritten. Schreiben Sie Frage und Anlass auf, prüfen Sie den Anbieter und holen Sie ein schriftliches Angebot mit Stundensatz und Kostengrenze ein. Unterschreiben Sie erst dann den Auftrag und zahlen Sie eine Anzahlung. Klären Sie im selben Gespräch, ob die Ermittler vor Gericht aussagen und wann die Daten gelöscht werden.

Frist, die beobachtete Person zu informieren
höchstens 1 Monat
Artikel 14 Absatz 3 Buchstabe a Datenschutz-Grundverordnung, Stand 25. Mai 2018
Entschädigung für Beobachtung ohne Anlass
1.000 Euro
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.02.2015, 8 AZR 1007/13, Stand 19. Februar 2015
Bußgeldrahmen bei Datenschutzverstößen
bis 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des Jahresumsatzes
Artikel 83 Absatz 5 Datenschutz-Grundverordnung, Stand 25. Mai 2018
Zwei leere Stühle an einem Besprechungstisch mit Mappe und zwei Wassergläsern in einem hellen Büro
Am Anfang steht ein Gespräch, in dem Sie Ihr Anliegen schildern. Bild: KI generiert.

Was vor dem ersten Anruf feststehen muss

Ob ein Detektiv Ihre Frage überhaupt klären kann, hängt davon ab, was ein Detektiv macht. Steht das fest, halten Sie vor dem Anruf drei Dinge schriftlich fest. Formulieren Sie die Frage als ganzen Satz mit Fragezeichen, notieren Sie die Tatsachen, die Ihren Verdacht stützen, mit Datum und schreiben Sie auf, wofür Sie die Antwort brauchen. Eine brauchbare Frage lautet etwa, ob in Wohnung 4 dauerhaft jemand wohnt, der nicht im Mietvertrag steht. Der Auftrag, den Mieter zu beobachten, ist dagegen keine Frage.

Der Zweck entscheidet mit darüber, ob die Ermittlung überhaupt zulässig ist. Ohne Einwilligung darf eine Detektei Daten nur sammeln, wenn es dafür einen nachvollziehbaren Grund gibt, der schwerer wiegt als das Interesse der beobachteten Person. Gerichte prüfen dazu in der Praxis dieselben Fragen: Gab es einen Anlass, war die Beobachtung nötig, gab es mildere Mittel, und wiegen die Interessen der beobachteten Person schwerer?

Was fehlender Anlass kostet, zeigt ein Fall aus dem Jahr 2012. Ein Arbeitgeber ließ eine krankgeschriebene Sekretärin beobachten und filmen, obwohl er keinen begründeten Zweifel an ihrer Krankschreibung hatte. Einen Anlass gab es nicht. Das Landesarbeitsgericht sprach ihr eine Entschädigung von 1.000 Euro zu, und das Bundesarbeitsgericht bestätigte 2015, dass die Beobachtung samt heimlicher Videoaufnahmen rechtswidrig war.

Woran Sie eine seriöse Detektei erkennen

Für Detekteien gibt es keine Zulassungsprüfung. Nach der Gewerbeanmeldung prüft das Amt, ob der Inhaber zuverlässig ist, und dafür legt er ein Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister vor. Wie gut jemand ermittelt, prüft das Amt dabei nicht. Diese Prüfung liegt bei Ihnen, und sie besteht aus nachprüfbaren Angaben und nicht aus dem Eindruck eines Telefonats.

Woran Sie einen belastbaren Anbieter erkennen und welche Warnzeichen gegen ihn sprechen.
PunktDas spricht für den AnbieterDas ist ein Warnzeichen
ImpressumVollständige Anschrift, Rechtsform, Vertretungsberechtigter und KontaktwegNur eine Mobilnummer und ein Kontaktformular, keine Anschrift, unter der man Ihnen etwas zustellen kann
Angebot und ZahlungStundensatz als Zahl, Ermittlerzahl, Auslagen einzeln, Kostengrenze, Anzahlung erst nach der UnterschriftPauschalpreis ohne Aufschlüsselung, Stundensatz erst auf Nachfrage, Vorkasse vor dem schriftlichen Auftrag
Zusagen zum ErgebnisBeschreibung der Vorgehensweise und der Hinweis, dass ein Ergebnis nicht geschuldet istErfolgsgarantie oder Zusage eines bestimmten Beweisergebnisses
Zusagen zu MethodenDer Hinweis, welche Maßnahmen rechtlich ausscheidenDas Angebot von Handyortung, Standortabfrage über die Rufnummer, Nachrichten mitlesen oder Zugriff auf Bankdaten
Rolle vor GerichtDie Ermittler stehen mit Namen als Zeugen zur VerfügungDie Ermittler bleiben anonym, geliefert wird nur ein Bericht
DatenschutzAngaben dazu, warum die Ermittlung zulässig ist, wann die beobachtete Person informiert wird und wann gelöscht wirdKeine Aussage dazu oder die Zusage, es werde niemand etwas erfahren

Fragen Sie im Erstgespräch auch, welche Maßnahmen die Detektei in Ihrem Fall für rechtlich ausgeschlossen hält. Wer darauf keine Antwort hat, hat Ihren Fall nicht geprüft. Vergleichen Sie das schriftliche Angebot mit mindestens einem zweiten.

Was schriftlich im Auftrag stehen sollte

An diesem Dokument hängt später alles, nämlich die Rechnung, die Brauchbarkeit des Ergebnisses und Ihre eigene Verantwortung. Schriftlich lässt sich der Auftrag belegen, mündliche Absprachen dagegen kaum.

  • Die Frage, die geklärt werden soll, und der Zweck, für den Sie die Antwort brauchen.
  • Die Tatsachen, auf die sich Ihr Verdacht stützt, mit Datum.
  • Der Zeitraum der Ermittlung mit Anfang und Ende.
  • Die Maßnahmen, die eingesetzt werden dürfen, und ausdrücklich die, die ausscheiden.
  • Stundensatz, Höchstzahl der Ermittler, Auslagensätze und eine Kostengrenze.
  • Die Pflicht der Detektei, Sie bei Erreichen der Kostengrenze zu informieren und auf Ihre Entscheidung zu warten.
  • Form und Gliederung des Berichts.
  • Die Bereitschaft der Ermittler, mit Namen als Zeugen auszusagen.
  • Verschwiegenheit gegenüber Dritten und der Umgang mit Unterlagen nach Auftragsende.
  • Die Löschung der gesammelten Daten, sobald der Zweck erreicht ist und keine Aufbewahrungsfrist mehr läuft.

Die Verschwiegenheit verdient eine eigene Erklärung. Das Strafgesetz verpflichtet Ärzte, Anwälte, Steuerberater und einige weitere Berufe zum Schweigen, Detektive stehen aber nicht auf dieser Liste. Ihre Verschwiegenheit gilt deshalb nur, wenn sie im Vertrag steht.

Wie ein Ermittler als Zeuge vor Gericht auftritt, entscheidet mit darüber, wie viel Ihr Bericht wert ist.

Sechs Stationen, wenn Sie eine Detektei beauftragen

Zwischen dem ersten Anruf und dem Bericht liegen in der Praxis sechs Stationen. Sie laufen nicht immer in dieser Reihenfolge, doch es fehlt selten eine, ohne dass es später teuer wird. Lassen Sie keine aus.

Sechs Stationen eines Detektivauftrags
  1. Erstgespräch und Einschätzung

    Die Detektei sagt, ob und mit welchen Mitteln sich Ihre Frage klären lässt. Ein gutes Erstgespräch endet auch mit der Auskunft, was nicht geht. Wer nur bestätigt, prüft nicht.

  2. Schriftliches Angebot

    Stundensatz, Ermittlerzahl, Auslagen, geschätzter Umfang und Kostengrenze gehören hinein. Ohne diese Angaben lässt sich kein Angebot vergleichen.

  3. Auftrag und Anzahlung

    Erst unterschreiben, dann zahlen. Der Auftrag nennt Ziel, Zeitraum, erlaubte Mittel und Kostenrahmen.

  4. Durchführung mit Zwischenstand

    Lassen Sie sich nach dem ersten Einsatzabschnitt berichten und entscheiden Sie dann über die Fortsetzung.

  5. Bericht und Rechnung

    Der Bericht ordnet Beobachtungen nach Datum und Uhrzeit und trennt sie von Bewertungen. Die Rechnung weist Einsatztage, Stunden je Ermittler und Auslagen einzeln aus.

  6. Information und Löschung

    Die beobachtete Person wird grundsätzlich informiert. Danach werden die Daten gelöscht, soweit keine Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

Was ein brauchbarer Bericht enthält

Ein Bericht, der vor Gericht trägt, trennt genau zwischen dem, was beobachtet wurde, und dem, was daraus folgt. Eine Beobachtung lautet: An diesem Tag um diese Uhrzeit verließ die Person dieses Gebäude. Ein Schluss lautet: Die Person hat also nicht gearbeitet. Die Beobachtung kann ein Zeuge bestätigen, der Schluss ist Bewertung.

Deshalb gehören Datum, Uhrzeit, Ort, der Name des Beobachters und die Beobachtung selbst getrennt in den Bericht. Baut später eine Kündigung oder Klage darauf auf, setzt die Gegenseite an dieser Stelle an.

Bilder sind ein eigenes Thema. Sie machen den Bericht überzeugender, greifen aber tiefer in die Rechte der beobachteten Person ein. Das Bundesarbeitsgericht hat 2015 entschieden, dass heimliche Videoaufnahmen den Eingriff erheblich verstärken, und deshalb sollten Sie Bildmaterial nur verlangen, wenn sich die Frage anders nicht beantworten lässt.

Darf eine Detektei Ihren Auftrag annehmen?

Können Sie konkrete Tatsachen für Ihren Verdacht nennen?

Ja

Verlangt Ihr Auftrag heimliche Aufnahmen in Wohnungen oder das Auslesen fremder Geräte?

Ja

Nein, das Strafgesetz verbietet diese Methoden, und wer sie beauftragt, riskiert eine eigene Strafe. Fragen Sie eine Anwältin oder einen Anwalt nach Ihren Auskunftsrechten.

Nein

Lässt sich Ihre Frage einfacher klären, etwa mit einer Adressabfrage?

Ja

Gehen Sie zuerst diesen Weg. Wer den einfacheren Weg auslässt, bekommt Detektivkosten oft nicht erstattet.

Nein

Ja. Erteilen Sie einen schriftlichen Auftrag mit Frage, Zeitraum, erlaubten Mitteln, Stundensatz und Kostengrenze.

Nein

Nein, ohne konkrete Tatsachen fehlt der nachvollziehbare Grund für eine Beobachtung. Sammeln Sie zuerst Anhaltspunkte.

Was mit den gesammelten Daten geschieht

Mit dem Bericht endet der Auftrag, Ihre Verantwortung aber nicht. Detektei und Auftraggeber verarbeiten Daten einer Person, die davon zunächst nichts weiß, und daraus folgen zwei Pflichten.

Die erste ist die Information. Wer Daten nicht bei der betroffenen Person selbst erhebt, muss sie in angemessener Frist informieren, spätestens nach einem Monat. Eine Ausnahme gilt, wenn die Mitteilung Ihre Ansprüche vor Gericht gefährden würde und die Interessen der beobachteten Person nicht überwiegen. Wer sich darauf beruft, hält schriftlich fest, warum er schweigt.

Die zweite ist die Löschung. Sind der Zweck erreicht und ein Verfahren abgeschlossen, entfällt der Grund für die weitere Speicherung. Vereinbaren Sie im Auftrag, wann gelöscht wird und wer Ihnen das bestätigt. Sonst liegen Berichte und Bildmaterial womöglich jahrelang in einem Archiv, für das niemand mehr einen Zweck nennen kann.

Auch für Ihre eigene Kopie sind Sie verantwortlich. Legen Sie den Bericht in Ihre Akte, gilt das unabhängig davon, was die Detektei tut.

Häufige Fragen

Muss ich eine Detektei schriftlich beauftragen?

Ja, beauftragen Sie eine Detektei immer schriftlich. Nur ein schriftlicher Auftrag belegt später den Stundensatz, den Umfang der Leistung und den Zeitpunkt der Beauftragung. Diese Punkte entscheiden über die Rechnung und darüber, ob die Gegenseite etwas erstattet.

Woran erkenne ich eine unseriöse Detektei?

Vorkasse vor dem schriftlichen Auftrag, ein Impressum ohne Anschrift und eine Erfolgsgarantie sind Warnzeichen für eine unseriöse Detektei. Dasselbe gilt für das Angebot verbotener Methoden wie Handyortung oder Zugriff auf fremde Geräte. Ein weiteres Zeichen ist die Weigerung, die Ermittler mit Namen als Zeugen bereitzustellen.

Kann ein Detektiv vor Gericht als Zeuge aussagen?

Ja, ein Detektiv kann vor Gericht als Zeuge zu dem befragt werden, was er selbst beobachtet hat. Anders als Ärzte oder Anwälte ist eine Detektei nicht durch das Strafgesetz zur Verschwiegenheit verpflichtet. Vereinbaren Sie deshalb im Auftrag schriftlich, dass die Ermittler aussagen.

Muss die beobachtete Person erfahren, dass sie beobachtet wurde?

Ja, grundsätzlich muss die beobachtete Person informiert werden, spätestens nach einem Monat. Die Information darf entfallen, wenn sie Ihre Ansprüche vor Gericht gefährden würde und die Interessen der beobachteten Person nicht überwiegen. Wer die Information unterlässt, hält die Gründe schriftlich fest.

Was kostet das Erstgespräch mit einer Detektei?

Ob ein Erstgespräch mit einer Detektei Geld kostet, legt die Detektei selbst fest, denn es gibt keine Gebührenordnung. Fragen Sie vor dem Termin danach und lassen Sie sich die Antwort schriftlich bestätigen. So wird aus einer Beratung keine Rechnung, mit der Sie nicht gerechnet haben.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 38 Gewerbeordnung, Überwachungsbedürftige Gewerbe mit Auskunfteien und Detekteien in Absatz 1 Nummer 2, Bundesministerium der Justiz, juris,
  2. Artikel 14 Datenschutz-Grundverordnung, Informationspflicht bei Daten, die nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden, Datenschutz-Grundverordnung, Volltext nach dem Amtsblatt der Europäischen Union,
  3. § 33 Bundesdatenschutzgesetz, Informationspflicht mit der Ausnahme für zivilrechtliche Ansprüche, Bundesministerium der Justiz, juris,
  4. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.02.2015, 8 AZR 1007/13 (Observation durch einen Detektiv mit heimlichen Videoaufnahmen), Bundesarbeitsgericht,
  5. § 626 Bürgerliches Gesetzbuch, Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund mit der Zwei-Wochen-Frist in Absatz 2, Bundesministerium der Justiz, juris,
  6. § 203 Strafgesetzbuch, Verletzung von Privatgeheimnissen mit der abschließenden Aufzählung der Berufsgeheimnisträger, Bundesministerium der Justiz, juris,
  7. § 44 Bundesmeldegesetz, Einfache Melderegisterauskunft, Bundesministerium der Justiz, juris,
  8. Artikel 83 Datenschutz-Grundverordnung, Allgemeine Bedingungen für die Verhängung von Geldbußen, Datenschutz-Grundverordnung, Volltext nach dem Amtsblatt der Europäischen Union,
  9. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.07.2024, 8 AZR 225/23, Beobachtung durch eine Detektei wegen einer Krankschreibung, Bundesarbeitsgericht,
  10. § 383 Zivilprozessordnung, Zeugnisverweigerung aus persönlichen und beruflichen Gründen, Bundesministerium der Justiz, juris,

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Stand dieser Angaben: 27. September 2026.