Muss der Detektiv als Zeuge persönlich zum Gerichtstermin erscheinen?
Ja. Ein Zeuge muss zum Termin kommen und aussagen, wenn das Gesetz keine Ausnahme vorsieht. Das gilt im Zivilprozess, also im Streit zwischen Privatpersonen oder Firmen, ebenso wie im Strafverfahren.
Wer eine Beobachtung vor Gericht beweisen will, benennt den Zeugen und sagt dem Gericht, wozu er aussagen soll. Das Gericht lädt ihn dann vor. Die Ladung nennt Termin und Ort und weist darauf hin, welche Folgen es hat, wenn er nicht kommt.
Das Gericht kann auch anordnen, dass der Detektiv die Fragen schriftlich beantwortet. Es lädt ihn trotzdem, wenn es das für nötig hält. Auch vor dem Arbeitsgericht gelten diese Regeln weitgehend, weil das Gesetz dort auf die allgemeinen Vorschriften für Zivilprozesse verweist.
Was beweist der schriftliche Bericht der Detektei?
Der Bericht ist ein unterschriebenes Schriftstück einer Privatperson. Das Gesetz sagt dazu: Er beweist, dass der Unterzeichner die Erklärungen darin abgegeben hat. Ob das Beschriebene stimmt, entscheidet das Gericht nach seiner freien Überzeugung. Deshalb reicht der Bericht in der Regel nicht allein.
Die Beobachtung selbst kommt über die Aussage der Person in den Prozess, die sie gemacht hat. Das ist der Ermittler, nicht die Detektei als Firma.
Der Bericht hilft dem Ermittler aber als Gedächtnisstütze. Das Gesetz verpflichtet Zeugen, Aufzeichnungen einzusehen und zum Termin mitzubringen, wenn das die Aussage erleichtert und ihnen gestattet und zumutbar ist.
Fotos und Videodateien legt, wer sie als Beweis nutzt, dem Gericht vor. Das Gericht sieht sie sich selbst an.
Wie läuft die Befragung eines Detektivs vor Gericht ab?
Das Gericht ermahnt den Zeugen zuerst zur Wahrheit. Dann fragt es nach Name, Alter, Beruf und Wohnort und, wenn nötig, nach seinen Beziehungen zu den Streitparteien. Danach soll der Detektiv zusammenhängend schildern, was er beobachtet hat.
Anschließend stellt das Gericht Nachfragen. Auch beide Seiten dürfen Fragen stellen lassen, und ihre Anwälte dürfen den Zeugen auf Verlangen unmittelbar befragen.
Für die beobachtete Person ist das die Gelegenheit, den Ermittler zu befragen. Sie kann klären lassen, wo er stand, was er sah und woran er sich erinnert.
Wann darf ein Detektiv als Zeuge die Aussage verweigern?
Ein Zeuge darf nur aus Gründen schweigen, die das Gesetz nennt. Im Strafverfahren zählt das Gesetz die Berufe auf, die schweigen dürfen: Geistliche, Verteidiger, Rechtsanwälte, Ärzte, Steuerberater und einige andere. Detektive stehen nicht auf dieser Liste.
Im Zivilprozess darf ein Zeuge außerdem schweigen, wenn die Antwort ihm einen unmittelbaren Vermögensschaden oder die Gefahr einer Strafverfolgung brächte.
Hat der Ermittler für Ihren Auftrag etwas Verbotenes getan, etwa ein Gespräch abgehört, darf er im Zivilprozess auf belastende Fragen die Antwort verweigern. Ihr Beweis kann dann ausfallen.
Beruft sich ein Zeuge auf eine Schweigepflicht aus seinem Beruf, verliert er dieses Recht, sobald der Auftraggeber ihn davon entbindet. Ob ein Detektiv sich im Zivilprozess überhaupt auf eine solche Pflicht berufen kann, sagt das Gesetz nicht ausdrücklich.
Was droht einem Zeugen, der nicht kommt oder falsch aussagt?
Wer ordnungsgemäß geladen wurde und nicht erscheint, trägt die entstandenen Kosten und muss ein Ordnungsgeld zahlen, eine Geldzahlung, die das Gericht anordnet. Sie liegt zwischen 5 und 1.000 Euro. Kann er nicht zahlen, ordnet das Gericht ersatzweise Haft an. Bei wiederholtem Ausbleiben kann es ihn zwangsweise vorführen lassen.
Wer als Zeuge vor Gericht falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren bestraft. Das Gericht weist ihn vor der Aussage auf die Wahrheitspflicht hin.
Wer bezahlt den Detektiv als Zeugen für den Gerichtstermin?
Das Gericht entschädigt Zeugen nach einem festen Gesetz und zahlt nichts darüber hinaus. Der Detektiv bekommt Fahrtkosten, im eigenen Auto 0,35 Euro je Kilometer. Für Verdienstausfall gibt es höchstens 25 Euro je Stunde. Ohne Verdienstausfall sind es 4 Euro je Stunde. Bezahlt wird für höchstens 10 Stunden am Tag, Warte- und Reisezeiten zählen mit.
Diese Entschädigung zahlt die Staatskasse. Sie ist etwas anderes als die Rechnung, die die Detektei ihrem Auftraggeber stellt. Fragen Sie vor dem Auftrag, ob die Detektei den Gerichtstag gesondert berechnet.
Das Gericht kann die Ladung davon abhängig machen, dass die Partei, die den Zeugen benannt hat, einen Vorschuss für die Kosten zahlt, die der Staatskasse durch die Vernehmung entstehen. Am Ende trägt die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits, soweit sie notwendig waren.
Was Sie als Auftraggeber vorher regeln sollten
Ein Zeuge braucht Erinnerung, Zeit und die Zusage seiner Detektei. Klären Sie deshalb vor dem Auftrag fünf Dinge.
- Fragen Sie, wer die Beobachtung selbst macht, und lassen Sie den Namen in den Auftrag schreiben.
- Lassen Sie sich schriftlich zusagen, dass der Ermittler vor Gericht aussagt.
- Verlangen Sie einen Bericht, der Datum, Uhrzeit und Ort jeder Beobachtung nennt.
- Entbinden Sie den Ermittler schriftlich von der Verschwiegenheit, wenn Sie ihn als Zeugen benennen.
- Klären Sie, was der Gerichtstag kostet und wer den Vorschuss zahlt.
Häufige Fragen
Muss ein Detektiv vor Gericht als Zeuge aussagen?
Ja, wenn das Gericht ihn als Zeugen lädt und kein gesetzlicher Grund zum Schweigen vorliegt. Ein Zeuge muss zum Termin erscheinen und die Wahrheit sagen. Kommt er nicht, drohen ihm die Kosten und ein Ordnungsgeld zwischen 5 und 1.000 Euro.
Reicht der Bericht einer Detektei als Beweis vor Gericht?
Der Bericht einer Detektei reicht in der Regel nicht allein als Beweis. Er beweist nach dem Gesetz nur, dass die Detektei die Erklärungen darin abgegeben hat. Ob das Beschriebene stimmt, entscheidet das Gericht nach seiner freien Überzeugung, meist auch nach der Aussage des Ermittlers.
Wer bezahlt einen Detektiv für den Gerichtstermin als Zeuge?
Das Gericht entschädigt einen Zeugen nach einem festen Gesetz mit Fahrtkosten und Verdienstausfall von höchstens 25 Euro je Stunde. Die Rechnung der Detektei an ihren Auftraggeber ist davon getrennt. Wer den Zeugen benennt, muss auf Verlangen des Gerichts einen Vorschuss zahlen.
Kann ein Detektiv als Zeuge die Aussage verweigern?
Ein Detektiv als Zeuge darf die Aussage nur aus gesetzlichen Gründen verweigern. Detektive stehen nicht auf der Liste der Berufe, die im Strafverfahren schweigen dürfen. Im Streit zwischen Privatpersonen darf jeder Zeuge schweigen, wenn die Antwort ihm die Gefahr einer Strafverfolgung brächte.
Was passiert, wenn ein Detektiv vor Gericht falsch aussagt?
Wer als Zeuge vor Gericht falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren bestraft. Vor der Aussage ermahnt das Gericht den Zeugen zur Wahrheit.
Darf der Anwalt der beobachteten Person den Detektiv befragen?
Ja. Die Streitparteien dürfen einem Zeugen Fragen stellen lassen. Ihre Anwälte dürfen ihn auf Verlangen unmittelbar befragen.
