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Muss ein Privatdetektiv in der Nähe sitzen?

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Nein, eine Detektei muss nicht in Ihrer Stadt sitzen, denn sie kann bundesweit arbeiten. Die Anfahrt kostet aber Fahrzeit und Kilometer, und wie viel, steht allein im Vertrag. Ein Gericht strich 2025 pauschale Fahrzeiten, Kilometerzuschläge und Spesen, weil sie auch bei kurzen Wegen anfielen.

Gestrichene Kilometerpauschale in einer Rechnung
1.024 Euro netto
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 19.08.2025, 10 U 130/24, Stand 19. August 2025
Gestrichene Fahrzeitpauschale je Einsatz
2 Stunden je Ermittler
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 19.08.2025, 10 U 130/24, Stand 19. August 2025
Kilometersatz für Dienstreisen des Bundes
20 Cent je Kilometer
§ 5 Bundesreisekostengesetz, Stand 28. Juni 2021
Leere Kopfsteinpflasterstraße in der Abenddämmerung mit warmen Straßenlaternen und historischen Fassaden
Wie weit eine Detektei anreisen muss, entscheidet mit über die Kosten. Bild: KI generiert.

Wann bringt ein Privatdetektiv in der Nähe Vorteile?

Der Sitz sagt wenig darüber, wo eine Detektei arbeiten kann. Ein Gericht stellte 2025 bei einer Detektei fest, dass sie bundesweit tätig ist. Ihre Ermittler trafen die gesuchte Person in Hamburg an.

Entscheidend ist der Auftrag. Bei einer Observation, also dem planmäßigen Beobachten einer Person, müssen die Ermittler dort sein, wo sich die Person aufhält, und kurze Wege sparen dann Zeit und Geld.

Eine Recherche in öffentlichen Registern hängt dagegen nicht vom Ort ab. Das Handelsregister darf jeder über ein elektronisches System einsehen, egal, wo er sitzt.

Sollte die Detektei in Ihrer Nähe sitzen?

Findet der Einsatz an einem festen Ort in Ihrer Nähe statt, etwa an Ihrem Objekt?

Ja

Eine Detektei vor Ort spart Fahrzeit und Kilometer. Vergleichen Sie trotzdem mehrere Angebote.

Nein

Geht es um eine Recherche in öffentlichen Registern?

Ja

Dann spielt der Sitz keine Rolle, weil Sie Register wie das Handelsregister von jedem Ort aus einsehen können. Vergleichen Sie Preis und Umfang.

Nein

Klären Sie schriftlich, von wo aus die Detektei die Fahrten berechnet und wie viele Ermittler anreisen.

Wofür berechnet eine Detektei die Anfahrt?

Die Anfahrt erscheint in der Rechnung als Fahrzeit, als Kilometer, als Spesen oder als Übernachtung. Setzt die Detektei zwei Ermittler und zwei Fahrzeuge ein, fällt jeder dieser Posten doppelt an.

Wie viel jeder Posten kostet, vereinbaren Sie frei mit der Detektei, und ein Gericht prüft die Höhe eines Kilometerpreises grundsätzlich nicht. Anders ist es bei Pauschalen und Zuschlägen im Kleingedruckten. Die kann ein Gericht streichen.

Zum Vergleich kennt der Staat eigene Reisekostensätze. Für Dienstreisen von Beamten des Bundes gelten grundsätzlich 20 Cent je Kilometer, höchstens 130 Euro, und ein Übernachtungsgeld von 20 Euro. Im Steuerrecht gelten für Beschäftigte 14 Euro Verpflegungspauschale bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit und 28 Euro bei 24 Stunden. Diese Sätze binden keine Detektei, und was sie berechnet, steht im Vertrag.

Vergleichssätze des Staates für Reisekosten und die Fragen, die Sie dazu im Angebot stellen.
KostenpostenVergleichssatz des StaatesWas Sie im Angebot prüfen
Fahrt mit dem AutoGrundsätzlich 20 Cent je Kilometer, höchstens 130 EuroWelcher Kilometerpreis gilt und ob nur gefahrene Kilometer zählen
Übernachtung20 Euro pauschal, höhere Kosten nur, soweit notwendigOb die Detektei Belege vorlegt oder pauschal rechnet
Verpflegung14 Euro bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit, 28 Euro bei 24 StundenOb sie Spesen nur nach tatsächlichem Aufwand berechnet
FahrzeitKein staatlicher VergleichssatzOb Fahrzeit als Arbeitszeit zählt und ab welchem Ort sie gerechnet wird

Welche Anfahrtsklauseln hat ein Gericht gestrichen?

Ein Oberlandesgericht hat 2025 den Vertrag einer bundesweit tätigen Detektei geprüft. Sie sollte an zwei Tagen feststellen, wo sich eine Person aufhält, und laut Vertrag berechnete sie ihre Kosten ab und bis zum Sitz der Detektei.

Zusätzlich verlangte die Detektei je Einsatz und Ermittler pauschal 2 Stunden für An- und Rückfahrt, mindestens aber 4 Stunden Arbeitszeit. Dazu kamen 20 Kilometer je Fahrzeug und Stunde sowie 8 Euro Spesen je angefangene Stunde. Das Gericht hielt alle diese Klauseln für unwirksam.

Es begründete das so: Die Pauschalen fielen auch bei kurzen Wegen an, der Kunde hätte also Zeit bezahlt, in der niemand für ihn arbeitet. Berechnen darf eine Detektei nach dem Urteil, was die Anfahrt sie tatsächlich kostet.

Von einer Rechnung über 6.145,11 Euro brutto sprach das Gericht der Detektei 1.880,20 Euro zu. Es strich auch Beobachtungsstunden, die nach Erreichen des Ziels angefallen waren.

Das Gericht hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Ob es dabei bleibt, ist deshalb offen.

Fünf Fragen zur Anfahrt vor dem Auftrag

Klären Sie schriftlich, bevor Sie unterschreiben:

  • Von welchem Ort aus berechnet die Detektei Fahrzeit und Kilometer, von ihrem Sitz oder von einem anderen Ausgangspunkt?
  • Wie viele Ermittler und wie viele Fahrzeuge setzt sie ein?
  • Zählt Fahrzeit als Arbeitszeit, und zu welchem Satz?
  • Rechnet sie Kilometer nach der tatsächlich gefahrenen Strecke ab oder pauschal?
  • Berechnet sie Spesen und Übernachtung nach Beleg oder pauschal?

Lassen Sie sich außerdem eine Obergrenze für die Gesamtkosten in den Vertrag schreiben. Welche weiteren Klauseln in einem Vertrag mit einer Detektei unwirksam sein können, hat dasselbe Gericht geprüft.

Was tun, wenn kein Privatdetektiv in der Nähe sitzt?

Holen Sie von mehreren Detekteien ein Angebot ein und vergleichen Sie die einzelnen Posten, nicht nur den Stundensatz. Ein niedriger Stundensatz hilft wenig, wenn Fahrzeit und Zuschläge ihn vervielfachen. Genau das beanstandete das Stuttgarter Gericht, weil der Stundensatz groß gedruckt stand und die Zuschläge klein auf sieben Absätze verteilt waren.

Klären Sie auch, wer die Ermittler stellt: die Detektei, mit der Sie sprechen, oder ein anderes Unternehmen. Das gehört in den Vertrag.

Häufige Fragen

Muss eine Detektei in meiner Stadt sitzen?

Nein, eine Detektei muss nicht in Ihrer Stadt sitzen. Sie kann bundesweit arbeiten, wie ein Gericht 2025 bei einer Detektei feststellte, deren Ermittler die gesuchte Person in Hamburg antrafen. Die Anreise kostet dann Fahrzeit und Kilometer, und diese Kosten gehören in den Vertrag.

Berechnet eine Detektei die Anfahrt zusätzlich zum Honorar?

Ja, eine Detektei darf die Anfahrt zusätzlich zum Honorar berechnen, wenn der Vertrag Anfahrtskosten vorsieht. Nach einem Urteil von 2025 darf sie berechnen, was die Anfahrt sie tatsächlich kostet. Pauschale Fahrzeiten, die auch bei kurzen Wegen anfallen, hat das Gericht für unwirksam erklärt.

Gibt es einen festen Kilometersatz für Detekteien?

Nein, das Gesetz legt weder Preise noch Kilometersätze für Detekteien fest. Was eine Detektei je Kilometer berechnet, vereinbaren Sie im Vertrag. Zum Vergleich: Der Staat zahlt Beamten des Bundes bei Dienstreisen mit dem Auto grundsätzlich 20 Cent je Kilometer.

Kann eine Detektei in einer anderen Stadt oder einem anderen Bundesland ermitteln?

Ja, eine Detektei kann in einer anderen Stadt oder einem anderen Bundesland ermitteln. In einem Fall von 2025 traf eine bundesweit tätige Detektei die gesuchte Person in Hamburg an. Klären Sie vorher, ab welchem Ort sie Fahrzeit und Kilometer berechnet und wie viele Ermittler anreisen.

Spielt der Ort einer Detektei bei einer Recherche im Handelsregister eine Rolle?

Nein, bei einer Recherche im Handelsregister spielt der Ort keine Rolle. Das Handelsregister darf jeder über ein elektronisches System einsehen. Ein Ort in Ihrer Nähe zählt vor allem bei Beobachtungen, bei denen die Ermittler vor Ort sein müssen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 19.08.2025, 10 U 130/24 (Klauseln in einem Detektivvertrag, Anfahrt und Spesen), Landesrecht Baden-Württemberg, Rechtsprechungsdatenbank,
  2. § 1 Bundesreisekostengesetz, Geltungsbereich für Beamte, Richter und Soldaten des Bundes, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. § 5 Bundesreisekostengesetz, Wegstreckenentschädigung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. § 7 Bundesreisekostengesetz, Übernachtungsgeld, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. § 9 Einkommensteuergesetz, Werbungskosten, Absatz 4a Verpflegungspauschalen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. § 9 Handelsgesetzbuch, Einsichtnahme in das Handelsregister, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung), Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f, Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, EUR-Lex,
  8. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 15.05.2013, XII ZB 107/08 (Erstattung von Detektivkosten, Ortungsgerät), Bundesgerichtshof,

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Stand dieser Angaben: 27. September 2026.