DetekteiListe
Taschenrechner neben einer Spesenabrechnung und einer Fallakte, Symbolbild für den Gerichtsverwertbarkeit-Check und Spesen-Kalkulator

Rechner

Detektivkosten-Rechner mit Beweis-Check

Was kostet der Einsatz eines Detektivs, und zählt sein Bericht vor Gericht? Bei 100 Kilometern Fahrt und einem Einsatztag von mehr als 8 Stunden kommen 44,00 Euro Auslagen zusammen. Das Honorar setzt die Detektei selbst fest, dafür gibt es keinen gesetzlichen Satz. Ob ein Bericht vor Gericht zählt, zeigen sechs Fragen zu Anlass, Beschaffung und Beobachtung.

Auslagen berechnen und prüfen, ob der Bericht vor Gericht zählt

  • Kreuzen Sie an, was auf Ihren Fall zutrifft. 3 der 6 Punkte wiegen schwer, die übrigen wägt das Gericht ab. Ein automatisches Beweisverbot gibt es nicht: Das Gericht entscheidet im Einzelfall.
  • Die Sätze für Fahrt, Verpflegung und Übernachtung stehen in Gesetzen für Dienstreisen und Steuern. Was Ihre Detektei berechnet, steht in Ihrem Angebot. Die Sätze dienen hier als Orientierung, jede steht mit ihrer Quelle in der Tabelle.
  • Das Honorar bleibt leer, bis Sie den Satz aus Ihrem Angebot eintragen. Eine Durchschnittszahl gibt es nicht, weil niemand sie öffentlich erhebt und ein Durchschnitt aus den Preisseiten einzelner Anbieter eine erfundene Zahl wäre.
  • Über eine Detektei aus unserer Liste sagt der Rechner nichts. Er beurteilt nur den Fall, den Sie selbst beschreiben. Ihre Angaben bleiben im Browser und werden nirgendwo gespeichert.

Was der Einsatz an Nebenkosten bringt

Die Auslagen betragen 44,00 Euro. Das Honorar fehlt noch, weil es keinen gesetzlichen Satz gibt. Tragen Sie den Stundensatz aus Ihrem Angebot ein.

Ihr Einsatz
Honorar, 8 Stunden
noch offen
Fahrtkosten
30,00 Euro
Verpflegung
14,00 Euro
Übernachtung
0,00 Euro
Auslagen zusammen
44,00 Euro
Summe ohne Umsatzsteuer
noch offen
Umsatzsteuer, 19 Prozent
noch offen
Rechnungsbetrag
noch offen

Das Honorar bleibt leer, bis Sie einen Satz eintragen. Für Detekteien gibt es keine Gebührenordnung und keine amtliche Erhebung, aus der sich ein Satz belegen ließe. Ein Durchschnitt würde wie eine Auskunft aussehen, deshalb setzen wir keinen ein. Der Satz steht in dem Angebot, das Ihnen vorliegt.

Zählt der Bericht vor Gericht?

Voraussichtlich ja: Keiner der sechs Punkte spricht gegen den Beweis. Das ist kein Freibrief: Ob das Gericht einen Beweis zulässt, entscheidet es im Einzelfall und nicht anhand einer Liste.
Kreuzen Sie an, was auf Ihren Fall zutrifft

Nicht angekreuzt heißt: trifft nicht zu. Ihre Angaben bleiben im Browser und werden nirgendwo gespeichert.

Möglich: Die Gegenseite kann die Detektivkosten erstatten müssen. Vor dem Arbeitsgericht bekommt der Arbeitgeber die Kosten ersetzt, wenn er wegen eines konkreten Verdachts beauftragt hat und die Pflichtverletzung nachweislich vorlag. Zugesprochen wird nie mehr, als eine wirtschaftlich denkende Partei in dieser Lage aufgewendet hätte.

Für die Auslagen gibt es Sätze, für das Honorar keinen

Der Rechner setzt 0,30 Euro je Kilometer für die Fahrt an, 14 Euro Verpflegung für einen Tag mit mehr als 8 Stunden Einsatz, 28 Euro für einen Tag mit 24 Stunden Abwesenheit, 20 Euro je Übernachtung und 19 Prozent Umsatzsteuer. Diese Sätze stammen aus dem Reisekosten-, Steuer- und Justizvergütungsrecht und gelten für Bundesbeamte, Arbeitnehmer und Zeugen, nicht für eine Detektei. Was Ihre Detektei für Fahrt, Verpflegung und Übernachtung berechnet, steht im Vertrag; die Sätze dienen hier als Orientierung. Für das Honorar gibt es keinen gesetzlichen Satz, denn für Detekteien existieren weder eine Gebührenordnung noch eine amtliche Erhebung.

6 Sätze, mit denen der Rechner arbeitet, mit Betrag und Quelle, Stand 27. September 2026.
PostenSatzQuelle
Honorar je eingesetzte Ermittlerstundekein gesetzlicher SatzKein gesetzlicher Satz, steht im Angebot
Fahrt mit dem eigenen Kraftwagen bei erheblichem dienstlichem Interesse0,30 Euro je Kilometer§ 5 Absatz 2 BRKG
Verpflegung, mehr als 8 Stunden unterwegs14 Euro je Tag§ 9 Absatz 4a Satz 3 Nummer 3 EStG
Verpflegung, volle 24 Stunden abwesend28 Euro je Tag§ 9 Absatz 4a Satz 3 Nummer 1 EStG
Übernachtung pauschal, höhere Kosten nur soweit notwendig20 Euro je Nacht§ 7 Absatz 1 BRKG
Umsatzsteuer auf Honorar und Auslagen19 Prozent§ 12 Absatz 1 UStG

Die Pauschalen für Verpflegung und Übernachtung gelten steuerlich für die Person, die unterwegs ist. Was davon in der Rechnung an Sie weitergereicht wird, steht im Vertrag. Der Rechner zeigt deshalb eine Größenordnung, kein Angebot und keine Rechnung.

Sechs Punkte entscheiden, ob der Bericht vor Gericht zählt

3 dieser Punkte wiegen schwer: Entweder ist die Beschaffung strafbar, oder es fehlt der Anlass, den das Datenschutzrecht verlangt. Die übrigen 3 wägt das Gericht gegen das Interesse der beobachteten Person ab. Auch bei einem schweren Punkt entscheidet das Gericht im Einzelfall, ein automatisches Beweisverbot gibt es nicht. Die Beschaffung kann aber strafbar sein oder Schadensersatz kosten. Stand 27. September 2026.

  • Kein durch Tatsachen belegter Anlass (wiegt schwer)

    Lässt ein Arbeitgeber eine Beschäftigte oder einen Beschäftigten wegen des Verdachts einer Straftat beobachten, nennt das Datenschutzgesetz Bedingungen: Dokumentierte Tatsachen begründen den Verdacht, die Beobachtung ist dafür erforderlich, und die Interessen der Person überwiegen nicht. Ob diese Vorschrift neben der Datenschutz-Grundverordnung noch gilt, hat das Bundesarbeitsgericht 2024 offengelassen. Für alle anderen Personen verlangt die Verordnung ein berechtigtes Interesse, das schwerer wiegt als das der beobachteten Person. Das Bundesarbeitsgericht bestätigte 2015 eine Geldentschädigung von 1.000 Euro für eine Beobachtung, für die es keinen berechtigten Anlass gab. Der Fall wurde noch nach dem früheren Recht entschieden.

    Quelle: § 26 Absatz 1 Satz 2 BDSG, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO, BAG 8 AZR 1007/13 (19.02.2015), BAG 8 AZR 225/23 (25.07.2024).

  • Anlass erst nachträglich festgehalten (Abwägung des Gerichts)

    Das Datenschutzgesetz verlangt, dass die Anhaltspunkte für den Verdacht dokumentiert werden. Es sagt nicht, bis wann. Wer beobachten lässt, hält den Anlass deshalb am besten vor dem Auftrag schriftlich fest, damit er ihn später nachweisen kann.

    Quelle: § 26 Absatz 1 Satz 2 BDSG (Wortlaut: zu dokumentierende tatsächliche Anhaltspunkte).

  • Milderes Mittel blieb ungenutzt (Abwägung des Gerichts)

    Ob eine Beobachtung erforderlich war, prüft das Gericht auch daran, ob ein milderes Mittel möglich war. Das Bundesarbeitsgericht nannte 2024 bei Zweifeln an einer Krankschreibung als milderes Mittel die Untersuchung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse.

    Quelle: BAG 8 AZR 225/23 (25.07.2024), Randnummer 24.

  • Bildaufnahme aus geschütztem Raum (wiegt schwer)

    Wer eine Person in ihrer Wohnung oder in einem gegen Einblick besonders geschützten Raum unbefugt fotografiert oder filmt und dadurch ihren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ob ein Gericht die Aufnahme trotzdem verwertet, entscheidet es im Einzelfall nach einer Abwägung. Das bloße Interesse, einen Anspruch zu beweisen, reicht dafür nicht.

    Quelle: § 201a Absatz 1 Nummer 1 StGB, BGH XII ZB 107/08 (15.05.2013).

  • Nicht öffentlich gesprochenes Wort mitgeschnitten (wiegt schwer)

    Wer das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen unbefugt auf einen Tonträger aufnimmt oder mit einem Abhörgerät abhört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Auch wer eine solche Aufnahme gebraucht oder anderen zugänglich macht, ist strafbar. Ob das Gericht die Aufnahme verwertet, entscheidet es im Einzelfall.

    Quelle: § 201 Absatz 1 und 2 StGB.

  • Beobachtung länger und umfassender als nötig (Abwägung des Gerichts)

    Wie lange und wie umfassend beobachtet wird, geht in die Abwägung ein: Die Beobachtung darf nicht mehr eingreifen als nötig. Der Bundesgerichtshof ließ Detektivkosten in einem Unterhaltsstreit nicht erstatten, soweit die Detektei mit einem GPS-Gerät am Auto ein Bewegungsprofil erstellt hatte, obwohl eine gezielte persönliche Beobachtung gereicht hätte.

    Quelle: BGH XII ZB 107/08 (15.05.2013).

Was dieser Rechner nicht leistet

Er beurteilt einen Fall, den Sie selbst beschreiben, und rechnet mit Sätzen aus Gesetzen. Über eine Detektei aus unserer Liste sagt er nichts. Das hat einen nachprüfbaren Grund: Detekteien melden ihr Gewerbe an, danach prüft die Behörde ihre Zuverlässigkeit, aber ein amtliches Register, in dem sich das je Betrieb nachschlagen ließe, gibt es nicht. Eine Erlaubnis nach dem Bewachungsrecht und den Eintrag im Bewacherregister brauchen nur Betriebe, die bewachen, zum Beispiel einen Sicherheitsdienst betreiben. Auch dieses Register ist nicht öffentlich abfragbar.

Ob ein Gericht einen Beweis zulässt, ob ein Anspruch besteht und welche Fristen laufen, hängt an Umständen, die kein Formular kennt. Diese Prüfung im Einzelfall ist Rechtsberatung und gehört in die Hände einer Anwältin oder eines Anwalts. Ein hier gerechneter Betrag ist eine Größenordnung, kein Angebot und keine Rechnung.

Jede Zahl und jede Regel mit ihrer Quelle

  • Bundesdatenschutzgesetz, § 26 Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses, zur Quelle, abgerufen am 27. September 2026.
  • Strafgesetzbuch, § 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, zur Quelle, abgerufen am 27. September 2026.
  • Strafgesetzbuch, § 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen, zur Quelle, abgerufen am 27. September 2026.
  • Gewerbeordnung, § 38 Überwachungsbedürftige Gewerbe, zur Quelle, abgerufen am 27. September 2026.
  • Gewerbeordnung, § 34a Bewachungsgewerbe, zur Quelle, abgerufen am 27. September 2026.
  • Einkommensteuergesetz, § 9 Absatz 4a Verpflegungsmehraufwendungen, zur Quelle, abgerufen am 27. September 2026.
  • Bundesreisekostengesetz, § 5 Wegstreckenentschädigung, zur Quelle, abgerufen am 27. September 2026.
  • Bundesreisekostengesetz, § 7 Übernachtungsgeld, zur Quelle, abgerufen am 27. September 2026.
  • Umsatzsteuergesetz, § 12 Steuersätze, zur Quelle, abgerufen am 27. September 2026.
  • Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.02.2015, 8 AZR 1007/13, Beobachtung mit heimlichen Videoaufnahmen ohne berechtigten Anlass, zur Quelle, abgerufen am 27. September 2026.
  • Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.07.2024, 8 AZR 225/23, Beobachtung durch eine Detektei wegen einer Krankschreibung, zur Quelle, abgerufen am 27. September 2026.
  • Bundesgerichtshof, Beschluss vom 15.05.2013, XII ZB 107/08, Detektivkosten als Kosten des Verfahrens (Volltext), zur Quelle, abgerufen am 27. September 2026.