Warum es für Detektive keine Preisliste gibt
Für Detekteien gibt es keine Gebührenordnung, das heißt keine amtliche Preisliste. Deshalb steht weder ein Höchstpreis noch ein vorgeschriebener Stundensatz fest, und den Preis legen allein Sie und die Detektei im Vertrag fest.
Beide Rechnungen stammen von Arbeitgebern, die einen Mitarbeiter beobachten ließen, doch nur die eine sprach ein Gericht dem Arbeitgeber zu. Netto bedeutet, dass die Umsatzsteuer noch hinzukommt.
Wer Preise vergleichen will, steht vor einem Problem, denn niemand erhebt öffentlich, was eine Ermittlerstunde in Deutschland kostet. Jede Zahl, die ein Anbieter als üblichen Marktpreis nennt, lässt sich von außen nicht prüfen. Belastbar sind deshalb nur Ihr eigenes schriftliches Angebot und Rechnungen, die ein Gericht geprüft hat.
Ob ein Detektiv für Ihre Frage der richtige Weg ist, zeigt sich daran, was ein Detektiv macht und was auch eine Anwältin oder eine Auskunft klären kann.
Woraus die Kosten eines Detektivs bestehen
In einem Angebot lesen Sie oft das Wort Observation, also die planmäßige Beobachtung einer Person. Berechnet wird meist ein Stundensatz je Ermittler, dazu kommen Auslagen. Das sind Ausgaben wie Fahrt und Verpflegung, die die Detektei Ihnen zusätzlich in Rechnung stellt. Setzt sie mehrere Ermittler ein, zahlen Sie den Stundensatz für jeden einzelnen. Das treibt die Rechnung schnell nach oben.
Zwei Konstruktionen sollten Sie vor der Unterschrift kennen. Ein Tagessatz fasst eine feste Stundenzahl zu einem Preis zusammen, und bei einer Mindestabnahme zahlen Sie eine Grundmenge an Stunden, auch wenn die Ermittlung früher endet. Beides können Sie vereinbaren, doch beides kostet Sie Geld, wenn Sie es überlesen.
Für das Honorar selbst gibt es keinen öffentlichen Vergleichswert. Für Nebenposten gibt es solche Werte, sie gelten aber nicht für Detekteien. Nur die Umsatzsteuer betrifft auch Detekteien und beträgt 19 Prozent. Für Dienstfahrten von Bundesbeamten gelten 20 Cent je Kilometer, bei erheblichem dienstlichem Interesse am Auto 30 Cent. Für Beschäftigte auf Dienstreise rechnet das Steuerrecht mit 14 Euro Verpflegung an einem Tag mit mehr als 8 Stunden Abwesenheit und mit 28 Euro an einem vollen Tag.
| Posten | Öffentlicher Vergleichswert | Was Sie im Angebot prüfen |
|---|---|---|
| Honorar je Ermittlerstunde | Keiner | Steht der Satz als Zahl im Angebot, und gilt er je Ermittler oder je Einsatz? |
| Zahl der Ermittler | Keiner | Gibt es eine Höchstzahl, oder legt die Detektei sie selbst fest? |
| Fahrtkosten | Bundesbeamte: 20 Cent je Kilometer, bei erheblichem dienstlichem Interesse am Auto 30 Cent | Welcher Satz gilt, und zählen Fahrten ohne Einsatz mit? |
| Verpflegung und Hotel | Beschäftigte, steuerlich: 14 Euro Verpflegung für einen Tag mit mehr als 8 Stunden Abwesenheit, 28 Euro für einen vollen Tag. Für das Hotel gibt es keinen Wert. | Gilt eine Pauschale, oder rechnet die Detektei nach Belegen ab, und ist der Hotelpreis begrenzt? |
| Technik und Material | Keiner | Was wird berechnet, und gibt es eine Tagespauschale? |
| Umsatzsteuer | 19 Prozent, gilt auch für Detekteien | Ist der genannte Preis netto oder brutto? |
Was eine Detektei berechnet, steht allein im Vertrag. Die Vergleichswerte zeigen nur, was der Staat für Fahrt und Verpflegung ansetzt, und wer deutlich mehr verlangt, sollte den Grund nennen können. Auch bei gleichem Stundensatz können zwei Angebote weit auseinanderliegen, denn die Zahl der Ermittler, die Wartezeit und eine Mindestabnahme machen den Unterschied. Bitten Sie deshalb um eine Beispielrechnung für einen vollen Einsatztag mit allen Posten.
Was im Angebot stehen sollte, bevor Sie unterschreiben
Ein Detektivauftrag ist rechtlich meist ein Vertrag über Arbeitszeit und nicht über ein Ergebnis. Sie bezahlen also die Arbeit der Detektei, auch wenn die Beobachtung nichts ergibt, und deshalb muss vorher feststehen, wie viel Arbeit Sie bestellen. Sonst erhalten Sie eine Rechnung ohne Obergrenze.
- Die Frage, die geklärt werden soll, als ganzer Satz mit Fragezeichen.
- Der Stundensatz als Zahl, und ob er je Ermittler oder je Einsatz gilt.
- Die höchste Zahl eingesetzter Ermittler.
- Eine Kostengrenze. Bei Erreichen muss die Detektei Sie informieren und auf Ihre Entscheidung warten.
- Wie Anfahrt, Wartezeit und abgebrochene Einsätze berechnet werden.
- Jede Auslage einzeln, mit Satz oder Pauschale.
- Wie der Bericht aussieht und ob Fotos dazugehören.
- Wann die gesammelten Daten gelöscht werden.
- Ob die Ermittler vor Gericht als Zeugen aussagen.
Der letzte Punkt entscheidet über den Wert des Berichts, denn vor Gericht schildern die Ermittler ihre Beobachtungen selbst als Zeugen. Sagt die Detektei das nicht zu, ist der Bericht im Streit womöglich wenig wert.
Was ein Erfolgshonorar für Ihren Auftrag bedeutet
Ein Erfolgshonorar knüpft die Bezahlung an das Ergebnis: Die Detektei bekommt Geld nur oder vor allem dann, wenn sie findet, was Sie suchen.
Das klingt nach Schutz vor Kosten. Ein Haken bleibt: Ein Ermittler, der nur bei einem Treffer verdient, hat ein eigenes Interesse an diesem Treffer. Steht er später als Zeuge vor Gericht, kann die Gegenseite das ansprechen, und seine Aussage verliert womöglich an Gewicht.
Für Detekteien gibt es keine Gebührenordnung, die den Aufbau des Honorars regelt. Lassen Sie eine solche Klausel deshalb vor der Unterschrift von einer Anwältin oder einem Anwalt prüfen.
Welche Detektivkosten Gerichte anerkannt haben
In Köln ließ ein Verkehrsunternehmen 2022 einen Fahrausweisprüfer beobachten, nachdem Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes von privaten Besuchen in der Arbeitszeit berichtet hatten. Die Detektei beobachtete ihn im November an fünf Tagen und im Dezember erneut. Das Landesarbeitsgericht Köln stellte fest, dass er an mindestens vier Dezembertagen erhebliche Pausen absichtlich nicht eingetragen hatte. Es sprach dem Arbeitgeber die Detektivkosten von 21.608,90 Euro netto zu.
Anders ging ein Fall vor dem Bundesarbeitsgericht aus. Ein Personaldienstleister ließ 2004 einen Niederlassungsleiter überwachen, weil er eine Konkurrenztätigkeit vermutete, und die Detektei berechnete für 45 Tage insgesamt 40.301,00 Euro netto. Der Arbeitgeber bekam nichts davon erstattet.
Schon nach gut einer Woche stand die Konkurrenztätigkeit fest. Trotzdem gab der Arbeitgeber weitere Aufträge, und die Überwachung lief bis Ende Februar. Diese Folgeaufträge waren nicht mehr nötig, entschied das Gericht. Der Arbeitgeber konnte fristlos kündigen oder dem Mitarbeiter den Wettbewerb gerichtlich verbieten lassen. Außerdem konnte er vom Mitarbeiter Auskunft verlangen, und das brachte mehr Sicherheit als jede Beobachtung, denn ein Ermittler sieht nur, wo jemand hingeht und mit wem er spricht.
Beide Gerichte legten denselben Maßstab an. Hätte ein vernünftiger, wirtschaftlich denkender Arbeitgeber die Maßnahme für erforderlich gehalten? Jede Stunde nach dem Zeitpunkt, an dem die Frage beantwortet war, besteht diese Prüfung nicht mehr.
So halten Sie Ihre Rechnung prüfbar
- Notieren Sie mit Datum, welche Tatsachen Ihren Verdacht stützen, bevor Sie beauftragen.
- Prüfen Sie einfachere Wege, etwa ein Gespräch, eine schriftliche Aufforderung zur Auskunft oder eine Adressabfrage beim Einwohnermeldeamt.
- Holen Sie ein schriftliches Angebot mit Stundensatz, Ermittlerzahl, Auslagen und Kostengrenze ein.
- Beauftragen Sie zuerst einen kurzen Einsatz, lassen Sie sich danach berichten und beenden Sie den Auftrag, sobald Ihre Frage beantwortet ist.
- Verlangen Sie eine Rechnung mit Einsatztagen, Stunden je Ermittler und Auslagen einzeln.
Wer bleibt am Ende auf den Kosten sitzen?
Zuerst zahlen Sie. Sie schließen den Vertrag mit der Detektei und schulden das Honorar deshalb, egal wie die Sache ausgeht. Ob die Gegenseite Ihre Detektivkosten vor Gericht erstattet, ist ein zweiter, eigener Anspruch mit eigenen Bedingungen. Planen Sie deshalb mit dem Fall, dass Sie die Rechnung allein tragen.
Haben Sie konkrete Anhaltspunkte und nicht nur ein Gefühl?
Gibt es einen einfacheren Weg, etwa ein Gespräch oder eine Adressabfrage?
Gehen Sie zuerst diesen Weg. Wer einen einfacheren Weg auslässt, bekommt die Kosten der Beobachtung oft nicht erstattet.
Passt der Aufwand zu dem, was für Sie auf dem Spiel steht?
Lassen Sie sich Stundensatz, Zahl der Ermittler und eine Kostengrenze schriftlich geben.
Warten Sie ab. Bei einer kleinen Forderung steht eine mehrtägige Beobachtung außer Verhältnis, und den Rest zahlen Sie selbst.
Warten Sie mit dem Auftrag. Ohne konkreten Anlass tragen Sie die Kosten allein.
Häufige Fragen
Gibt es eine Gebührenordnung für Detekteien?
Nein, für Detekteien gibt es in Deutschland keine Gebührenordnung. Kein Gesetz legt fest, was eine Ermittlerstunde kosten darf, und der Preis entsteht allein aus dem Vertrag mit der Detektei. Gesetzlich feststehen nur Nebenposten wie die Umsatzsteuer mit 19 Prozent.
Muss ich einen Detektiv bezahlen, wenn er nichts herausfindet?
Ja, einen Detektiv bezahlen Sie in der Regel auch dann, wenn er nichts herausfindet, denn Sie bezahlen seine Arbeit und nicht das Ergebnis. Vereinbaren Sie deshalb eine Kostengrenze. Bei Erreichen muss die Detektei Sie informieren und auf Ihre Entscheidung warten.
Woran erkenne ich, ob eine Detektivrechnung prüfbar ist?
Eine Detektivrechnung ist prüfbar, wenn sie Einsatztage, Stunden je Ermittler und Auslagen einzeln ausweist. Nur dann sehen Sie, ob jede Stunde nötig war. Bei einer Pauschalsumme ohne Aufschlüsselung können Sie das nicht beurteilen, und eine Erstattung durch die Gegenseite wird schwierig.
Was ist ein Erfolgshonorar bei einer Detektei?
Ein Erfolgshonorar bei einer Detektei bedeutet, dass Sie nur oder vor allem dann zahlen, wenn die Detektei findet, was Sie suchen. Der Ermittler hat dann ein eigenes Interesse am Ergebnis, und die Gegenseite kann das vor Gericht ansprechen. Lassen Sie eine solche Klausel vor der Unterschrift von einer Anwältin oder einem Anwalt prüfen.
