Was der Datenschutz bei einer Observation verlangt
Wer eine Person beobachtet, ihre Wege notiert und Uhrzeiten festhält, sammelt Daten über sie. Das EU-Datenschutzrecht erlaubt das nur mit einem guten Grund. Für Detekteien ist das in aller Regel ein nachvollziehbarer Grund, der schwerer wiegt als das Interesse der beobachteten Person.
Nach dem Bundesgerichtshof kann eine Beobachtung zulässig sein, wenn drei Dinge zusammenkommen. Es besteht ein konkreter Verdacht gegen die Person. Die Beobachtung ist nötig, weil kein milderer Weg genügt. Und der Grund des Auftraggebers wiegt schwerer als das Interesse der beobachteten Person.
Bloße Neugier genügt nicht. Ein Grund kann dagegen sein, einen Anspruch durchzusetzen, etwa auf Unterhalt oder eine Geldforderung.
Bei Verdacht auf eine Straftat im Job nennt das deutsche Datenschutzgesetz eigene Bedingungen für Arbeitgeber. Ob sie neben der EU-Verordnung noch gelten, hat das Bundesarbeitsgericht offengelassen. Die Gerichte prüfen in der Praxis dieselben Fragen.
Was darf ein Detektiv im öffentlichen Raum beobachten?
Auf der Straße gibt es keinen Schutz davor, gesehen zu werden. Etwas anderes ist es, wenn jemand einen Menschen planmäßig über Tage begleitet und aufzeichnet.
Je länger, planmäßiger und genauer aufgezeichnet wird, desto tiefer greift die Beobachtung ein. Eine gezielte Beobachtung an einzelnen Tagen wiegt weniger schwer als ein Bewegungsprofil, also die lückenlose Aufzeichnung aller Wege einer Person. Dass ein Profil mehr Material liefert, macht es rechtlich nicht besser.
Bildaufnahmen wiegen besonders schwer. Das Bundesarbeitsgericht stellte 2015 fest, dass Videoaufnahmen den Eingriff erheblich verstärken und die Heimlichkeit ihn zusätzlich verschärft. Ob Aufnahmen erlaubt wären, wenn ein guter Anlass besteht, hat das Gericht offengelassen. Bestellen Sie Bilder deshalb nicht auf Vorrat.
Fotos einer Person dürfen Sie nur mit ihrer Einwilligung weitergeben oder ins Netz stellen.
Welche Methoden Detektive nicht einsetzen dürfen
Für verbotene Methoden drohen Höchststrafen von 2 bis 3 Jahren Freiheitsstrafe. Es sind 2 Jahre für Filmen in der Wohnung und 3 Jahre für Abhören, den Zugriff auf gesicherte Daten und Nachstellung. Bei besonders schwerer Nachstellung sind es bis zu 5 Jahre. Sonst kommt auch eine Geldstrafe in Betracht.
| Methode | Was das Gesetz sagt | Höchststrafe oder Folge |
|---|---|---|
| Gespräche heimlich aufnehmen oder mit einem Abhörgerät mithören | Strafbar, schon der Versuch | 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe |
| Eine Person in ihrer Wohnung oder in einem gegen Einblick geschützten Raum filmen | Strafbar | 2 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe |
| Sich Zugang zu passwortgeschützten Daten verschaffen, etwa auf dem Handy oder im E-Mail-Konto | Strafbar | 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe |
| Einer Person nachstellen, indem man wiederholt ihre Nähe aufsucht | Strafbar, wenn es ihr Leben spürbar beeinträchtigt | 3 Jahre, in besonders schweren Fällen 5 Jahre |
| Einen GPS-Sender heimlich am Fahrzeug einer anderen Person anbringen | Grundsätzlich unbefugtes Sammeln von Daten, nur in engen Ausnahmefällen erlaubt | Im Fall von 2013 Verurteilungen, die der Bundesgerichtshof zum Teil bestätigte |
Wann ist ein GPS-Sender am fremden Auto erlaubt?
2013 entschied der Bundesgerichtshof über eine Detektei, die an Autos ihrer Zielpersonen GPS-Sender angebracht hatte. Die Sender zeichneten im Schnitt alle zwei Minuten den Standort auf, und ein Detektiv betrat dafür wiederholt unbefugt Tiefgaragen.
Die Aufträge kamen häufig von Privatpersonen, die zum Beispiel die Untreue eines Angehörigen belegen oder Vermögen aufspüren wollten.
Das Landgericht Mannheim verurteilte den Inhaber und einen angestellten Detektiv 2012 wegen unbefugten Sammelns von Daten gegen Bezahlung. Der Bundesgerichtshof bestätigte den Ausgangspunkt: Standortdaten eines Autos sind Daten über eine Person, weil der Ermittler sie einer bestimmten Person zuordnet. Das gilt auch, wenn mehrere Menschen das Auto nutzen. Die Strafanträge hatte unter anderem der Leiter der Datenschutzaufsicht des Landes gestellt.
Ein heimlicher Sender am fremden Auto ist deshalb grundsätzlich verboten. Nur in engen Ausnahmefällen kann er erlaubt sein. Neugier genügt dafür nicht, ein einfaches Interesse an einem Beweis auch nicht, und gerade das Bewegungsprofil muss nötig sein, um einen Anspruch durchzusetzen.
Der Bundesgerichtshof hob die Urteile in einem Teil der Fälle auf, weil das Landgericht nur gefragt hatte, ob auch die Polizei einen Sender hätte einsetzen dürfen. Das genügt nicht, es braucht eine echte Abwägung im Einzelfall. Wo Auftraggeber nur die Treue eines Angehörigen klären wollten, blieben die Verurteilungen bestehen, weil eine Abwägung dort zu keinem anderen Ergebnis geführt hätte.
Das Urteil erging nach dem damaligen Datenschutzgesetz. Der Abwägungsgedanke steht auch in den heutigen EU-Datenschutzregeln.
Welche Rechte hat die beobachtete Person?
Eine Observation bleibt selten dauerhaft unbemerkt. Spätestens im Prozess kommt sie zur Sprache. Wenn Sie glauben, von einem Detektiv beobachtet zu werden, haben Sie mehrere Rechte.
- Sie können nachträglich Auskunft verlangen, welche Daten die Detektei über Sie gespeichert hat.
- Die Detektei muss Sie grundsätzlich nachträglich informieren, dass sie Daten über Sie gesammelt hat.
- Sie können sich bei der Datenschutzaufsicht Ihres Bundeslandes beschweren. Die Behörde kann von sich aus prüfen und Strafantrag stellen.
- Sie können eine Entschädigung verlangen, wenn die Beobachtung Ihr Persönlichkeitsrecht schwer verletzt hat.
- Sie können Strafanzeige erstatten, wenn die Detektei eine strafbare Grenze überschritten hat.
Normalerweise muss die Detektei die beobachtete Person nachträglich informieren. Das darf entfallen, wenn die Information die Ansprüche des Auftraggebers vor Gericht gefährden würde und das Interesse der beobachteten Person nicht überwiegt. Deshalb muss eine laufende Ermittlung nicht angekündigt werden.
Für die Auskunft gilt diese Ausnahme nicht. Die beobachtete Person kann später nachfragen, auch wenn sie vorher nicht informiert werden musste. Ob im Einzelfall weitere Grenzen greifen, klärt eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Datenschutzrecht.
Was ein rechtswidriger Auftrag für Auftraggeber bedeutet
Ein rechtswidrig beschafftes Ergebnis nützt dem Auftraggeber meist nicht, und es drohen drei Folgen.
Erstens tragen Sie die Kosten oft selbst. Der Bundesgerichtshof erstattet Detektivkosten nur, wenn das Beweismittel im Prozess verwertet werden darf. 2013 lehnte er die Erstattung in einem Unterhaltsstreit ab, weil ein GPS-Bewegungsprofil zu weit ging und eine punktuelle Beobachtung genügt hätte. Die Rechnung blieb beim Auftraggeber.
Zweitens haften Sie selbst. Die beobachtete Person kann eine Entschädigung verlangen. Das Bundesarbeitsgericht bestätigte 2015 gegen einen Arbeitgeber 1.000 Euro, weil er eine Detektei ohne ausreichenden Anlass beauftragt hatte. Dazu kommt ein mögliches Bußgeld der Datenschutzaufsicht, dessen Rahmen bis 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes reicht.
Drittens verliert das Ergebnis an Wert als Beweis. Ein Gericht muss ein rechtswidrig beschafftes Ergebnis nicht automatisch verwerfen, es wägt im Einzelfall ab. 2017 ließ das Bundesarbeitsgericht Erkenntnisse aus einem heimlichen Programm zur Tastaturüberwachung ohne konkreten Verdacht nicht zu. Ob ein Gericht das Material als Beweis zulässt, lässt sich vorher nicht sicher sagen.
- Schreiben Sie auf, welches Recht Sie durchsetzen wollen, welche Tatsache dafür bewiesen werden muss und welche konkreten Anhaltspunkte Ihren Verdacht tragen.
- Prüfen Sie zuerst mildere Wege, etwa Auskunftsansprüche, eine Anfrage beim Meldeamt oder die Einsicht in öffentliche Register.
- Legen Sie schriftlich fest, was die Detektei nicht tun darf: keine Ortung, kein Abhören, kein Zugriff auf Geräte, keine Aufnahmen in geschützten Räumen.
- Begrenzen Sie den Zeitraum auf einzelne, benannte Tage und verzichten Sie auf Bildaufnahmen, wenn die Frage auch ohne sie zu beantworten ist.
- Beenden Sie den Auftrag, sobald die Frage beantwortet ist, und vereinbaren Sie, dass die Detektei die Daten danach löscht.
Häufige Fragen
Darf ein Detektiv eine Person im öffentlichen Raum beobachten?
Ja, ein Detektiv darf im öffentlichen Raum beobachten, wenn ein konkreter Anlass besteht und die Beobachtung nötig ist. Der Grund des Auftraggebers muss schwerer wiegen als das Interesse der beobachteten Person. Je länger, planmäßiger und genauer aufgezeichnet wird, desto eher fällt diese Abwägung gegen den Auftraggeber aus.
Ist ein GPS-Sender am Auto einer anderen Person erlaubt?
Nein, ein GPS-Sender am fremden Auto ist grundsätzlich verboten. Der Bundesgerichtshof entschied 2013, dass das heimliche Erfassen von Standortdaten ohne Einwilligung unbefugt und strafbar ist. Nur in engen Ausnahmefällen kann es gerechtfertigt sein, und bloße Neugier oder ein einfaches Interesse an einem Beweis reichen als Grund nicht aus.
Darf eine Detektei heimlich filmen oder fotografieren?
Eine Detektei darf nur mit konkretem Anlass und in engen Grenzen heimlich filmen. Videoaufnahmen verstärken den Eingriff erheblich, und Heimlichkeit verschärft ihn zusätzlich. In Wohnungen und gegen Einblick geschützten Räumen ist Filmen strafbar und kann bis zu 2 Jahre Freiheitsstrafe bringen.
Kann ich von einer Detektei Auskunft über meine Daten verlangen?
Ja, Sie können nachfragen, welche Daten eine Detektei über Sie gespeichert hat. Die Detektei muss Sie nicht vorab informieren, wenn die Information die Ansprüche des Auftraggebers vor Gericht gefährden würde. Diese Ausnahme gilt aber nicht für die spätere Auskunft.
Haftet der Auftraggeber, wenn eine Detektei rechtswidrig beobachtet?
Ja, ein Auftraggeber kann selbst zahlen müssen. Das Bundesarbeitsgericht bestätigte 2015 gegen einen Arbeitgeber 1.000 Euro Entschädigung, weil er eine rechtswidrige Beobachtung samt Videoaufnahmen beauftragt hatte. Ob sich ein Auftraggeber zusätzlich strafbar macht, hängt vom Einzelfall ab.
Ist ein heimlicher Vaterschaftstest über eine Detektei möglich?
Nein, ein heimlicher Vaterschaftstest ist verboten, denn das Gesetz verlangt für jeden Abstammungstest die Aufklärung und die Einwilligung der Person, deren Probe untersucht wird. Der vorgesehene Weg führt über das Familiengericht. Vater, Mutter und Kind können voneinander verlangen, dass sie einem Test zustimmen, und das Gericht kann fehlende Zustimmung ersetzen.
