Glossar
Gewerbeanmeldung für Detekteien
Wer eine Detektei eröffnet, zeigt das beim Gewerbeamt an. Die Erlaubnis, die ein Wachunternehmen braucht, ist dafür nicht nötig.
- Begriff
- Gewerbeanmeldung für Detekteien
- Stand
- 27. September 2026
Was der Begriff bedeutet
Nach der Anmeldung prüft die Behörde, ob der Inhaber zuverlässig ist. Das Gesetz nennt Detekteien ausdrücklich als überwachungsbedürftiges Gewerbe. Der Inhaber beantragt dafür ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, in dem Gewerbeuntersagungen erfasst sind. Tut er das nicht, holt die Behörde beides selbst ein.
Anfangen darf der Betrieb sofort, die Prüfung läuft danach. Ergibt sie, dass der Inhaber unzuverlässig ist, kann die Behörde das Gewerbe untersagen. Eine Fachprüfung gibt es nicht.
Bietet dieselbe Firma zusätzlich Objekt- oder Personenschutz an, gilt dafür die strengere Erlaubnispflicht des Bewachungsgewerbes.
Verwandte Begriffe
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- § 14 GewO - Anzeigepflicht, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
- § 38 GewO - Überwachungsbedürftige Gewerbe, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
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Stand dieser Angaben: 27. September 2026.