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Glossar

Gewerbeanmeldung für Detekteien

Wer eine Detektei eröffnet, zeigt das beim Gewerbeamt an. Die Erlaubnis, die ein Wachunternehmen braucht, ist dafür nicht nötig.

Begriff
Gewerbeanmeldung für Detekteien
Stand
27. September 2026

Was der Begriff bedeutet

Nach der Anmeldung prüft die Behörde, ob der Inhaber zuverlässig ist. Das Gesetz nennt Detekteien ausdrücklich als überwachungsbedürftiges Gewerbe. Der Inhaber beantragt dafür ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, in dem Gewerbeuntersagungen erfasst sind. Tut er das nicht, holt die Behörde beides selbst ein.

Anfangen darf der Betrieb sofort, die Prüfung läuft danach. Ergibt sie, dass der Inhaber unzuverlässig ist, kann die Behörde das Gewerbe untersagen. Eine Fachprüfung gibt es nicht.

Bietet dieselbe Firma zusätzlich Objekt- oder Personenschutz an, gilt dafür die strengere Erlaubnispflicht des Bewachungsgewerbes.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 14 GewO - Anzeigepflicht, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 38 GewO - Überwachungsbedürftige Gewerbe, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

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Stand dieser Angaben: 27. September 2026.