Glossar
Führungszeugnis (Gewerbe)
Ein Führungszeugnis zeigt, ob und wofür eine Person verurteilt wurde. Wer eine Detektei anmeldet, muss eines für die Behörde beantragen.
- Begriff
- Führungszeugnis (Gewerbe)
- Stand
- 27. September 2026
Was der Begriff bedeutet
Das Zeugnis für Behörden geht direkt an die Behörde, nicht an den Antragsteller. Beantragt wird es bei der Meldebehörde. Es enthält teils mehr als ein privates Zeugnis, zum Beispiel weniger schwere Verurteilungen, wenn die Tat im Zusammenhang mit einem Gewerbe stand.
Belegen Tatsachen die Unzuverlässigkeit, kann die Behörde die Ausübung des Gewerbes ganz oder teilweise untersagen. Sie kann die Untersagung auch auf andere Gewerbe erstrecken.
Verwandte Begriffe
Quellen und Methodik
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Stand dieser Angaben: 27. September 2026.