Ein Kaufhausdetektiv hat keine Polizeirechte
Ein Kaufhausdetektiv ist kein Polizist. Er arbeitet entweder direkt beim Geschäft oder für eine Sicherheitsfirma, die das Geschäft beauftragt hat. Beide haben nur die Rechte, die jeder Mensch hat.
Kommt der Detektiv von einer Sicherheitsfirma, braucht die Firma eine Erlaubnis der Gewerbebehörde. Ihre Wachleute müssen für den Schutz vor Ladendieben außerdem eine Sachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer bestehen.
Ist der Detektiv beim Geschäft selbst angestellt, gilt beides nicht, denn er bewacht keine fremden Waren, sondern die seines Arbeitgebers.
Das Gesetz setzt Sicherheitsfirmen enge Grenzen. Sie dürfen nur die Rechte nutzen, die jedem Menschen zustehen, etwa in Notwehr oder in einer Notlage. Dazu kommen die Rechte, die das Geschäft ihnen im Vertrag überträgt.
Darf ein Kaufhausdetektiv mich festhalten?
Ja, aber nur unter engen Bedingungen. Das Gesetz erlaubt jedem, einen Dieb vorläufig festzunehmen, wenn er auf frischer Tat ertappt wird. Gemeint ist der Moment während des Diebstahls oder bei der Verfolgung unmittelbar danach.
Dazu muss einer von zwei Gründen kommen. Entweder besteht der Verdacht, dass die Person fliehen will, oder ihre Identität lässt sich nicht sofort klären. Wer sich ausweisen kann und nicht fliehen will, für den fehlt nach dem Gesetz der Grund zum Festhalten.
Festhalten heißt, die Person bis zur Ankunft der Polizei aufzuhalten. Der Detektiv soll sie den Behörden übergeben, mehr nicht. Ob er sie dabei zu Boden bringen oder fesseln darf, hängt davon ab, wie schwer der Diebstahl wiegt, denn die Mittel müssen zur Bedeutung der Sache passen.
Ob ein bloßer Verdacht zum Festhalten reicht, ist unter Juristen umstritten. Je konkreter der Verdacht ist, desto eher wird ein Festnahmerecht anerkannt.
Wurde die Person gerade beim Diebstahl beobachtet?
Will die Person fliehen, oder ist ihre Identität unklar?
Dann darf der Detektiv die Person festhalten, bis die Polizei kommt. Er darf nur so viel Gewalt anwenden, wie es der Sache angemessen ist.
Dann fehlt der gesetzliche Grund zum Festhalten. Der Detektiv kann die Polizei rufen und die Personalien notieren.
Dann ist unklar, ob der Detektiv die Person festhalten darf. Juristen streiten darüber, und je konkreter der Verdacht, desto eher wird es anerkannt.
Darf ein Kaufhausdetektiv meine Tasche durchsuchen?
Nein, nicht ohne Ihre Einwilligung. Das gilt für Detektive genauso wie für Kassenpersonal, und pauschale Taschenkontrollen sind ohnehin unzulässig.
Auch ein Schild ändert daran nichts. Steht am Eingang, dass an der Kasse Taschen kontrolliert werden, schafft das keine Erlaubnis.
Besteht ein konkreter Diebstahlsverdacht und Sie lehnen die Kontrolle ab, soll das Geschäft die Polizei rufen. Durchsuchen dürfen dann nur Polizeibeamte.
Lehnen Sie eine Kontrolle ohne Verdacht ab, kann das Geschäft Hausverbot erteilen, auch ohne Begründung. Besteht das Personal trotzdem darauf, können Sie die Kontrolle zulassen und sich hinterher bei der Geschäftsführung beschweren.
Zur Tat müssen Sie dem Detektiv nichts sagen. Gegenüber der Polizei genügt es, die Personalien anzugeben. Wer seinen Namen verweigert, riskiert aber, festgehalten zu werden, bis die Polizei ihn feststellt.
Muss ich eine Fangprämie zahlen?
Eine Fangprämie ist ein Betrag, den ein Geschäft schon vor der Tat für das Ergreifen von Dieben festlegt. Ein ertappter Dieb muss sie in angemessener Höhe ersetzen. Kosten für Überwachung und Sicherung muss er dagegen nicht tragen.
Als angemessen gelten pauschal 25 oder 50 Euro. Bei besonders wertvoller Ware darf die Prämie höher sein, muss aber deutlich unter dem Warenwert liegen. Den Wert der Ware darf sie nie überschreiten.
| Forderung | Erlaubt? | Was gilt |
|---|---|---|
| Fangprämie, die vor der Tat festgelegt war | Ja | Nur in angemessener Höhe, das sind pauschal 25 oder 50 Euro |
| Kosten für Kameras, Personal oder Sicherheitsdienst | Nein | Für Überwachung und Sicherung zahlt das Geschäft selbst |
| Sofortige Zahlung vor Ort | Nein | Schilder, die Sofortzahlung verlangen, sind nicht bindend |
Zahlen muss nur, wer nicht bezahlt hat. Das gilt auch, wenn jemand behauptet, er habe die Zahlung nur vergessen.
Was muss ich als Geschäftsinhaber beachten?
Prüfen Sie zuerst, wen Sie beauftragen. Eine Sicherheitsfirma braucht eine Erlaubnis der Gewerbebehörde, und ihre Wachleute brauchen für den Schutz vor Ladendieben die Sachkundeprüfung. Lassen Sie sich beides zeigen.
Wer Beschäftigte im Betrieb ermitteln lässt, beauftragt dagegen meist eine Detektei, und für Detekteien gilt keine Erlaubnispflicht, weil Ermitteln kein Bewachen ist.
Regeln Sie im Vertrag, was der Detektiv im Laden tun soll. Er kann nur Rechte ausüben, die Sie ihm übertragen können, und ein Recht, Kunden zu durchsuchen, haben Sie selbst nicht.
Verweigert ein Kunde bei konkretem Verdacht die Kontrolle, rufen Sie die Polizei.
Bei geringwertigen Sachen wird ein Diebstahl nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, die Behörde sieht ein besonderes öffentliches Interesse. Einen festen Betrag für geringwertig nennt das Gesetz nicht. Für den Strafantrag haben Sie drei Monate, gerechnet ab dem Ende des Tages, an dem Sie von Tat und Täter erfahren haben.
Einem überführten Dieb dürfen Sie Hausverbot erteilen, auch für alle Filialen. Kommt er trotzdem, begeht er Hausfriedensbruch.
Stiehlt kein Kunde, sondern ein Beschäftigter, gelten andere Regeln, etwa beim Detektiv bei Diebstahl im Betrieb.
Was kann ich tun, wenn ich zu Unrecht festgehalten wurde?
Wer gegen seinen Willen und zu Unrecht festgehalten wird, kann bei der Polizei Strafanzeige erstatten. Schreiben Sie sofort auf, was passiert ist. Notieren Sie Ort, Uhrzeit und die Namen von Zeugen, solange Sie sich gut erinnern.
Wird Ihnen selbst ein Diebstahl vorgeworfen, dürfen Sie Angaben zur Tat verweigern. Lassen Sie sich von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Strafrecht beraten, bevor Sie sich äußern.
Häufige Fragen
Darf ein Ladendetektiv mich bis zum Eintreffen der Polizei festhalten?
Ja, ein Ladendetektiv darf Sie festhalten, wenn er Sie beim Diebstahl beobachtet hat und Sie fliehen wollen oder Ihre Identität nicht sofort feststeht. Er darf nur so viel Gewalt einsetzen, wie es der Bedeutung der Sache entspricht. Bei einem bloßen Verdacht ist das Festhalten unter Juristen umstritten.
Muss ich einem Ladendetektiv meine Tasche zeigen?
Nein, ein Ladendetektiv darf Ihre Tasche nur mit Ihrer Einwilligung kontrollieren, auch wenn ein Schild Kontrollen ankündigt. Wer ablehnt, muss mit einem Hausverbot rechnen. Bei konkretem Verdacht ruft das Geschäft die Polizei.
Muss ich einem Kaufhausdetektiv Fragen zum Diebstahl beantworten?
Nein, zum Diebstahl müssen Sie einem Kaufhausdetektiv nichts sagen. Gegenüber der Polizei genügt die Angabe Ihrer Personalien. Wer seinen Namen verweigert, riskiert aber, festgehalten zu werden, bis die Polizei ihn feststellt.
Wie hoch darf eine Fangprämie beim Ladendiebstahl sein?
Eine Fangprämie gilt pauschal mit 25 oder 50 Euro als angemessen. Bei besonders wertvoller Ware kann sie höher ausfallen, muss aber deutlich unter dem Warenwert liegen. Sofort zahlen müssen Sie sie nicht.
Braucht ein Kaufhausdetektiv eine Erlaubnis?
Kommt ein Kaufhausdetektiv von einer Sicherheitsfirma, braucht die Firma eine Erlaubnis, und er selbst muss für den Schutz vor Ladendieben die Sachkundeprüfung bestanden haben. Ist er beim Geschäft angestellt, gilt beides nicht.
Wie lange kann ein Geschäft bei geringwertigem Ladendiebstahl Strafantrag stellen?
Ein Geschäft hat dafür drei Monate, gerechnet ab dem Ende des Tages, an dem es von Tat und Täter erfährt. Ohne Antrag verfolgt die Behörde den Diebstahl geringwertiger Sachen nur, wenn sie ein besonderes öffentliches Interesse sieht.
