Glossar
Recht am eigenen Bild
Das Recht am eigenen Bild verbietet, Bilder einer Person ohne deren Einwilligung zu verbreiten oder öffentlich zu zeigen.
- Begriff
- Recht am eigenen Bild
- Stand
- 27. September 2026
Was der Begriff bedeutet
Das Gesetz regelt das Verbreiten und das öffentliche Zeigen, nicht das Fotografieren selbst. Ob ein Detektiv jemanden fotografieren darf, richtet sich nach dem Persönlichkeitsrecht und dem Datenschutz und braucht dieselbe Rechtfertigung wie die Observation.
Ausnahmen von der Einwilligung gibt es zum Beispiel für Personen der Zeitgeschichte und für Menschen, die nur als Beiwerk auf einem Bild erscheinen. Ein Ermittlungsfoto fällt meist nicht darunter.
Das Vorlegen der Fotos als Beweis vor Gericht gilt in der Regel nicht als Verbreiten. Ins Internet gestellt oder an Unbeteiligte weitergegeben werden dürfen sie ohne Einwilligung nicht.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- § 22 KunstUrhG - Recht am eigenen Bild, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
Wo KI mitgearbeitet hat
KI hat an diesem Portal mitgearbeitet. Ein Sprachmodell hat die wiederkehrenden Sätze der Ortsseiten formuliert, die Ratgeber mitgeschrieben, dafür Quellen gesucht und das Glossar erklärt. Die Bilder zu den Ratgebern erzeugt ein Bildmodell über den Anbieter Eden AI, und jede Bildunterschrift sagt das. Anschriften, Telefonnummern und Websites verarbeitet dagegen ein festes Programm, das nichts hinzufügt und nichts schätzt.
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Stand dieser Angaben: 27. September 2026.