Glossar
Gerichtsverwertbarkeit von Ermittlungsberichten
Gerichtsverwertbar sind Ermittlungsergebnisse, wenn ein Gericht sie im Prozess berücksichtigen darf. Das hängt vor allem davon ab, ob die Detektei rechtmäßig ermittelt hat.
- Begriff
- Gerichtsverwertbarkeit von Ermittlungsberichten
- Stand
- 27. September 2026
Was der Begriff bedeutet
Ein rechtswidrig erlangtes Ergebnis kann auch bei richtigem Inhalt unbrauchbar sein. Außerdem beweist ein Bericht allein meist wenig: Das Gericht hört in der Regel den Ermittler als Zeugen. Klären Sie deshalb schon im Auftrag, dass die Ermittler namentlich für eine Aussage zur Verfügung stehen.
Die Verwertbarkeit entscheidet auch über die Kosten. Der Bundesgerichtshof hat 2013 entschieden, dass ein Prozessgegner Detektivkosten nur erstatten muss, wenn das Beweismittel verwertet werden darf.
Für Auftraggeber folgt daraus eine Reihenfolge: erst prüfen, ob die geplante Methode rechtmäßig ist, dann beauftragen.
Verwandte Begriffe
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- BGH: Detektivkosten sind im Einzelfall notwendige Kosten des Rechtsstreits, RBH Rechtsanwälte,
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Stand dieser Angaben: 27. September 2026.