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Glossar

Allgemeines Persönlichkeitsrecht

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist ein Grundrecht, das die Privatsphäre, das eigene Bild und die eigenen Daten eines Menschen schützt.

Begriff
Allgemeines Persönlichkeitsrecht
Stand
27. September 2026

Was der Begriff bedeutet

Jede Observation und jede Datenerhebung durch eine Detektei greift in dieses Recht ein und braucht eine Rechtfertigung. Je näher eine Ermittlung an den Kern des Privatlebens rückt, desto strenger fällt die Prüfung aus.

Gerichte wägen im Einzelfall ab: das Interesse des Auftraggebers, ein Recht durchzusetzen, gegen das Interesse der beobachteten Person, nicht beobachtet zu werden. Ein konkreter Verdacht spricht für den Auftraggeber. Bloße Neugier oder ein allgemeines Kontrollbedürfnis reichen nicht.

Quellen und Methodik

Wo KI mitgearbeitet hat

KI hat an diesem Portal mitgearbeitet. Ein Sprachmodell hat die wiederkehrenden Sätze der Ortsseiten formuliert, die Ratgeber mitgeschrieben, dafür Quellen gesucht und das Glossar erklärt. Die Bilder zu den Ratgebern erzeugt ein Bildmodell über den Anbieter Eden AI, und jede Bildunterschrift sagt das. Anschriften, Telefonnummern und Websites verarbeitet dagegen ein festes Programm, das nichts hinzufügt und nichts schätzt.

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Stand dieser Angaben: 27. September 2026.