Glossar
Allgemeines Persönlichkeitsrecht
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist ein Grundrecht, das die Privatsphäre, das eigene Bild und die eigenen Daten eines Menschen schützt.
- Begriff
- Allgemeines Persönlichkeitsrecht
- Stand
- 27. September 2026
Was der Begriff bedeutet
Jede Observation und jede Datenerhebung durch eine Detektei greift in dieses Recht ein und braucht eine Rechtfertigung. Je näher eine Ermittlung an den Kern des Privatlebens rückt, desto strenger fällt die Prüfung aus.
Gerichte wägen im Einzelfall ab: das Interesse des Auftraggebers, ein Recht durchzusetzen, gegen das Interesse der beobachteten Person, nicht beobachtet zu werden. Ein konkreter Verdacht spricht für den Auftraggeber. Bloße Neugier oder ein allgemeines Kontrollbedürfnis reichen nicht.
Verwandte Begriffe
Quellen und Methodik
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Stand dieser Angaben: 27. September 2026.