DetekteiListe

Glossar

Beweisverwertungsverbot

Ein Beweisverwertungsverbot verbietet dem Gericht, ein vorhandenes Beweismittel zu verwenden. Bei Detektivberichten droht das nach schweren Rechtsverstößen.

Begriff
Beweisverwertungsverbot
Stand
27. September 2026

Was der Begriff bedeutet

Im Zivil- und Arbeitsgerichtsprozess gibt es kein gesetzliches Verwertungsverbot. Das Gericht wägt im Einzelfall ab, wie schwer der Eingriff war und wie wichtig der Beweis ist. Je schwerer der Eingriff, etwa in die Intimsphäre, desto eher scheidet der Beweis aus.

Zwei Urteile des Bundesarbeitsgerichts zeigen die Bandbreite. 2017 durfte ein Arbeitgeber Daten aus einem heimlich installierten Keylogger, der Tastatureingaben aufzeichnet, nicht verwenden, weil er keinen konkreten Verdacht hatte. 2023 durfte er Aufzeichnungen einer offenen Videoüberwachung verwenden, die vorsätzliches Fehlverhalten belegten.

Für Auftraggeber heißt das: Eine Ermittlung, die die Grenzen überschreitet, kann genau das Beweismittel entwerten, für das sie bezahlt haben.

Quellen und Methodik

Wo KI mitgearbeitet hat

KI hat an diesem Portal mitgearbeitet. Ein Sprachmodell hat die wiederkehrenden Sätze der Ortsseiten formuliert, die Ratgeber mitgeschrieben, dafür Quellen gesucht und das Glossar erklärt. Die Bilder zu den Ratgebern erzeugt ein Bildmodell über den Anbieter Eden AI, und jede Bildunterschrift sagt das. Anschriften, Telefonnummern und Websites verarbeitet dagegen ein festes Programm, das nichts hinzufügt und nichts schätzt.

Fehler melden

Fehler und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir prüfen die Meldung, korrigieren belegte Fehler und vermerken den neuen Stand auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 27. September 2026.