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Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist die ärztliche Krankschreibung. Vor Gericht hat sie hohen Beweiswert, den der Arbeitgeber nur durch konkrete Umstände erschüttern kann.

Begriff
Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Stand
27. September 2026

Was der Begriff bedeutet

Das Bundesarbeitsgericht entschied am 8. September 2021 über eine Angestellte. Sie hatte am 8. Februar 2019 zum 22. Februar gekündigt und am selben Tag eine Krankschreibung bis zum 22. Februar vorgelegt. Das Gericht sah darin einen ernsthaften Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit.

Der Arbeitgeber erschüttert den Beweiswert, wenn er Umstände nachweist, die ernsthafte Zweifel an der Krankheit begründen. Dann muss der Arbeitnehmer im Einzelnen darlegen und beweisen, dass er arbeitsunfähig war, etwa indem er den behandelnden Arzt von der Schweigepflicht entbindet. Die Angestellte konnte das nicht, und ihre Klage auf Lohnfortzahlung wurde abgewiesen.

Ein Detektivbericht erschüttert den Beweiswert nicht schon dadurch, dass der Arbeitnehmer beim Einkaufen oder Spazierengehen gesehen wurde. Arbeitsunfähig ist, wer seine geschuldete Tätigkeit nicht ausüben kann, und das schließt Bewegung an der frischen Luft oft nicht aus.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Erschütterung des Beweiswerts einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Bundesarbeitsgericht,

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Stand dieser Angaben: 27. September 2026.