Welchen Grund braucht ein Detektiv für die Personensuche?
Ein Detektiv braucht für eine Personensuche einen nachvollziehbaren Grund, und die Suche muss dafür nötig sein. Jede Suche greift in das Privatleben der gesuchten Person ein. Deshalb muss Ihr Grund schwerer wiegen als deren Interesse, in Ruhe gelassen zu werden.
Solche Gründe sind zum Beispiel ein Urteil gegen einen Schuldner, der unbekannt verzogen ist, oder ein Erbfall, bei dem der Erbe unbekannt ist. Neugier ist kein Grund. Je deutlicher eine Person zeigt, dass sie nicht gefunden werden will, desto schwerer muss Ihr Grund wiegen.
Ein Detektiv darf nur Quellen nutzen, die rechtlich zugänglich sind. Sonderrechte wie eine Behörde hat er nicht.
Was Sie beim Meldeamt selbst erfahren können
Jeder kann beim Meldeamt eine einfache Auskunft aus dem Melderegister verlangen, also aus der Datei, in der die Wohnadressen der Einwohner stehen. Ihre Anfrage muss die gesuchte Person eindeutig erkennen lassen, zum Beispiel durch Name, Geburtsdatum oder eine bekannte Anschrift. Ohne eindeutige Angaben gibt es keine Auskunft.
| Art der Auskunft | Was Sie erfahren | Was Sie dafür brauchen |
|---|---|---|
| Einfache Auskunft | Name, Doktorgrad und derzeitige Anschriften der Person, und ob sie verstorben ist | Angaben, die die Person eindeutig erkennen lassen |
| Erweiterte Auskunft | Zusätzlich frühere Namen und Anschriften, Geburtsdatum und Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Ein- und Auszugsdatum, ob die Person verheiratet ist, dazu Angaben zu Ehepartner und gesetzlichem Vertreter | Ein nachvollziehbarer Grund, den Sie dem Amt glaubhaft machen |
Bei der erweiterten Auskunft müssen Sie dem Amt Ihren Grund plausibel darlegen. Nennen Sie ihn deshalb schon in der Anfrage.
Wie der Gerichtsvollzieher einen Schuldner findet
Haben Sie ein Urteil oder einen anderen Titel gegen jemanden, dessen Anschrift Sie nicht kennen, beauftragen Sie den Gerichtsvollzieher. Ein Titel ist eine Entscheidung, aus der Sie Geld eintreiben dürfen. Der Gerichtsvollzieher darf beim Meldeamt die aktuellen Anschriften erfragen. Bei Firmen und Vereinen darf er in die öffentlichen Register sehen.
Findet er so nichts, darf er weitere Stellen fragen. Dazu zählen die Rentenversicherung, das Kraftfahrt-Bundesamt, das die Halter von Autos kennt, und bei Ausländern die Ausländerbehörde. Dieses Recht gibt das Gesetz dem Gerichtsvollzieher. Eine Detektei hat es nicht.
Geht es um Unterhalt, kann ein Detektiv bei Unterhalt andere Fragen klären als den Wohnort.
Wann die Polizei nach Vermissten sucht
Die Polizei sucht einen Erwachsenen nur, wenn eine Gefahr für Leib oder Leben besteht. Erwachsene dürfen ihren Aufenthaltsort frei wählen, auch ohne es Angehörigen zu sagen. Ein Beispiel ist ein zuverlässiger Mensch, der regelmäßig arbeitet und Kontakt hält, aber plötzlich verschwindet und sich nicht mehr meldet.
Bei Kindern und Jugendlichen gilt das nicht. Sie gelten sofort als vermisst, wenn sie ihr gewohntes Umfeld verlassen haben und ihr Aufenthalt unbekannt ist.
Findet die Polizei einen vermissten Erwachsenen, fragt sie ihn, ob Angehörige seinen Aufenthaltsort erfahren dürfen. Sagt er Nein, erfahren Sie den Ort nicht.
Die meisten Fälle klären sich schnell. Nach Angaben des Bundeskriminalamts klärt sich etwa die Hälfte der Vermisstenfälle schon in der ersten Woche, innerhalb eines Monats sind es über 80 Prozent. Nur etwa 3 Prozent dauern länger als ein Jahr.
Angehörige, die durch Krieg oder Flucht getrennt sind
Sind Angehörige durch Krieg, Flucht, Vertreibung oder Katastrophen getrennt worden, hilft der Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes. Er vermittelt auch Nachrichten zwischen Angehörigen, wenn der Kontakt unterbrochen ist.
Unbekannte Erben
Ist der Erbe eines Verstorbenen unbekannt, muss das Nachlassgericht den Nachlass sichern, soweit das nötig ist. Das ist das Gericht, das für den Nachlass zuständig ist. Es kann einen Nachlasspfleger einsetzen, der sich um das Vermögen kümmert. Findet sich innerhalb einer angemessenen Frist kein Erbe, stellt das Gericht das fest, und es wird vermutet, dass der Staat erbt.
Welcher Weg zur gesuchten Person passt zuerst?
Welcher Weg passt, hängt vom Anlass ab.
Ist die Person unerklärlich verschwunden und könnte in Gefahr sein?
Gehen Sie zur Polizei und melden Sie die Person als vermisst. Bei Kindern gilt das sofort.
Haben Sie einen Titel gegen die Person, zum Beispiel ein Urteil?
Beauftragen Sie den Gerichtsvollzieher. Er darf mehrere Ämter nach der Anschrift fragen.
Kennen Sie Name und Geburtsdatum der Person?
Fragen Sie beim Meldeamt eine Auskunft an. Reicht das nicht, kann eine Detektei weitersuchen, wenn Ihr Grund trägt.
Sammeln Sie zuerst, was Sie wissen, etwa frühere Anschriften. Ohne solche Angaben darf das Meldeamt keine Auskunft geben.
Eine Detektei kommt erst in Betracht, wenn Meldeamt, Gerichtsvollzieher oder Polizei nicht weiterhelfen.
Wann eine Personensuche enden muss
Eine Personensuche muss enden, wenn der gesuchten Person Gefahr droht oder ihr Schutz schwerer wiegt als Ihr Grund. Wer bedroht oder verfolgt wird, kann beim Meldeamt eine Auskunftssperre eintragen lassen. Das ist ein Vermerk, der Auskünfte über die Adresse blockiert, solange eine Gefahr besteht.
Das Amt trägt die Sperre kostenlos ein, wenn Tatsachen eine Gefahr für Leben, Gesundheit oder persönliche Freiheit nahelegen. Dazu zählt auch der Schutz vor Bedrohungen, Beleidigungen und unbefugter Nachstellung. Die Sperre gilt zwei Jahre und lässt sich verlängern.
Fragt trotzdem jemand an, hört das Amt die geschützte Person an. Die Adresse bekommt der Anfragende nur, wenn eine Gefahr ausgeschlossen ist. Die geschützte Person erfährt von jeder Anfrage. Ob eine Sperre besteht oder gar keine Daten vorliegen, teilt das Amt dem Anfragenden nicht mit.
Wer selbst verfolgt wird, sollte eine Sperre beantragen. Was ein Detektiv bei Stalking leisten kann und was nicht, hängt vom Fall ab.
Häufige Fragen
Kann ein Detektiv beim Meldeamt eine gesperrte Adresse bekommen?
Nein, ein Detektiv bekommt eine gesperrte Adresse nur, wenn das Meldeamt nach Anhörung der geschützten Person jede Gefahr ausschließt. Die geschützte Person erfährt von der Anfrage. Wer die Adresse durch falsche Angaben erschleicht, riskiert bis zu 2 Jahre Freiheitsstrafe.
Was kostet eine Personensuche durch einen Detektiv?
Für eine Personensuche durch einen Detektiv gibt es keinen festen Preis und keine Gebührenordnung. Was die Detektei berechnet, steht in ihrem Vertrag. Lassen Sie sich vor dem Auftrag ein schriftliches Angebot mit einer Kostengrenze geben, und klären Sie, ob Meldeamt oder Gerichtsvollzieher schon reichen.
Sucht die Polizei nach einem vermissten Erwachsenen?
Ja, die Polizei sucht einen vermissten Erwachsenen, aber nur bei einer Gefahr für Leib oder Leben. Erwachsene dürfen ihren Aufenthaltsort frei wählen, auch ohne es Angehörigen zu sagen. Findet die Polizei einen vermissten Erwachsenen, entscheidet er selbst, ob seine Angehörigen den Aufenthaltsort erfahren.
Wer sucht die Erben, wenn ein Verstorbener keinen bekannten Erben hat?
Zuerst kümmert sich das Nachlassgericht um den Nachlass, wenn der Erbe unbekannt ist. Es muss den Nachlass sichern und kann einen Nachlasspfleger einsetzen. Wird innerhalb einer angemessenen Frist kein Erbe gefunden, stellt es das fest, und es wird vermutet, dass der Staat erbt.
Kann ich beim Meldeamt die Adresse einer Person erfahren?
Ja, beim Meldeamt können Sie die Adresse einer Person erfahren, wenn Ihre Anfrage die Person eindeutig erkennen lässt und keine Auskunftssperre besteht. Die einfache Auskunft nennt Namen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften. Frühere Anschriften und weitere Daten gibt es nur, wenn Sie einen nachvollziehbaren Grund glaubhaft machen.
