Wann brauchen Sie beim Unterhalt einen Detektiv?
Beim Unterhalt zahlt ein Elternteil oder ein früherer Ehepartner regelmäßig Geld. Zwei Verdachtsfälle sind denkbar: Die zahlende Person verschweigt einen Teil ihres Einkommens, oder die Person, die Unterhalt bekommt, lebt in einer festen neuen Beziehung.
Ein Detektiv gehört bei beiden Fragen ans Ende der Reihe. Das Gesetz gibt Ihnen einfachere Mittel, und ein Gericht fragt später, ob Sie diese genutzt haben. Wer Detektivkosten zurückhaben will, muss zeigen, dass es keinen einfacheren oder billigeren Weg gab.
Wie Sie Auskunft über das Einkommen bekommen
Wer Unterhalt bekommt oder zahlt, darf vom anderen verlangen, dass er Einkommen und Vermögen offenlegt, soweit das für den Unterhalt nötig ist. Das gilt zwischen Eltern und Kindern und zwischen geschiedenen Ehepartnern. Beim Einkommen muss der andere auf Verlangen Belege vorlegen, zum Beispiel eine Bescheinigung des Arbeitgebers.
Dieses Recht ist kein Dauerrecht. Vor Ablauf von zwei Jahren können Sie die Auskunft nur erneut verlangen, wenn Sie nachvollziehbar darlegen, dass der andere danach wesentlich mehr verdient oder Vermögen erworben hat.
Antwortet der andere nicht, hilft das Familiengericht. Läuft ein Unterhaltsverfahren, kann das Gericht anordnen, dass beide Seiten Auskunft geben und Belege vorlegen. Kommt trotz Frist nichts, darf es bei Arbeitgebern, Finanzämtern, Versicherungen und Sozialleistungsträgern nachfragen. Auf Ihren Antrag muss es das tun.
- Fordern Sie den anderen schriftlich auf, Einkommen und Vermögen offenzulegen, und setzen Sie eine Frist.
- Verlangen Sie Belege, etwa eine Bescheinigung des Arbeitgebers.
- Bleibt die Antwort aus, lassen Sie sich von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Familienrecht beraten und beantragen im Verfahren, dass das Gericht die Auskunft anordnet.
Die Auskunft liefert Zahlen und Belege. Ein Detektiv kann nur beobachten, was von außen zu sehen ist.
Wann eine neue Beziehung den Unterhalt kürzen kann
Diese Regel betrifft den Unterhalt zwischen früheren Ehepartnern. Lebt die Person, die Unterhalt bekommt, in einer festen neuen Beziehung, kann das Gericht den Unterhalt kürzen, befristen oder streichen. Voraussetzung ist, dass die Zahlung sonst grob unbillig wäre, also für die zahlende Person unzumutbar. Das Gesetz nennt eine solche Beziehung verfestigte Lebensgemeinschaft. Gemeint ist eine Beziehung, die so fest geworden ist, dass sie an die Stelle einer Ehe getreten ist.
Wann das der Fall ist, schreibt das Gesetz nicht vor. Der Bundesgerichtshof, das oberste Gericht in Zivilsachen, nennt als Anhaltspunkt eine Beziehung von zwei bis drei Jahren. Er legt sich aber nicht fest. Wichtiger sind Umstände, die von außen sichtbar sind: ein gemeinsamer Haushalt über längere Zeit, gemeinsames Auftreten in der Öffentlichkeit oder große Anschaffungen wie ein gemeinsames Haus.
Eine Liebesbeziehung allein genügt nicht. Auch ob der neue Partner gut verdient, spielt keine Rolle. Das Gericht fragt, ob sich die Person mit der neuen Beziehung endgültig von der früheren Ehe gelöst und damit gezeigt hat, dass sie deren Unterstützung nicht mehr braucht.
Wie genau Gerichte hinsehen, zeigt ein Fall von 2011. Eine Frau führte seit über zehn Jahren eine Beziehung. Im ersten Verfahren stellte das Gericht fest, dass beide im selben Haus, aber in eigenen Wohnungen mit eigenem Haushalt lebten. Der zahlende Mann konnte keinen gemeinsamen Haushalt beweisen und scheiterte. Später brachte er neue Umstände vor, darunter einen Zeitungsbericht über gemeinsamen Tanzsport. Die obersten Richter ließen das zu und schickten den Fall zur neuen Prüfung zurück.
Wer den Unterhalt kürzen lassen will, muss die Umstände belegen. Das Gericht muss außerdem die Interessen eines gemeinsamen Kindes wahren, das die Person betreut, die Unterhalt bekommt.
Was ein Detektiv beim Unterhalt belegen kann
Ein Detektiv stellt Tatsachen fest. Er bewertet keine Rechtslage. Bei einer neuen Beziehung geht es um äußere Umstände wie eine gemeinsame Wohnung, häufige Aufenthalte oder gemeinsames Auftreten. Das oberste Zivilgericht hat 2013 erklärt, dass es unzumutbar sein kann, sich allein auf die Aussagen der Betroffenen zu verlassen. Sie dürfen deshalb Hinweise ermitteln lassen, die sich notfalls durch neutrale Zeugen beweisen lassen, solange die Ermittlung verhältnismäßig bleibt.
Nicht jeder Verdacht lässt sich durch Beobachten klären. Bei verschwiegenem Einkommen kommt der Nachweis aus der Auskunft und nicht vom Detektiv.
| Anlass | Das kann ein Detektiv beitragen | Das versuchen Sie vorher |
|---|---|---|
| Die zahlende Person verschweigt Einkommen | Wenig. Den Verdienst sieht er nicht. Er kann nur feststellen, was von außen sichtbar ist, etwa regelmäßige Arbeit an einem festen Ort. | Auskunft und Belege verlangen, im Verfahren die Auskunft durch das Gericht beantragen |
| Die Person, die Unterhalt bekommt, lebt in einer festen neuen Beziehung | Er kann äußere Umstände beobachten und in einem Bericht festhalten. | Klären, ob die Beziehung bestritten wird, und Zeugen benennen, die sie aus eigener Anschauung kennen |
Ob der Detektiv aussagen muss und wie sein Bericht im Verfahren verwendet wird, erklärt Der Detektiv als Zeuge.
Wer zahlt den Detektiv beim Unterhalt?
Zuerst zahlen Sie. Sie schließen den Vertrag mit der Detektei, und die Rechnung kommt zu Ihnen, egal wie der Streit ausgeht.
Später kann die unterlegene Seite die Kosten ersetzen müssen. Das oberste Zivilgericht hat dafür Bedingungen genannt, die zugleich erfüllt sein müssen:
- Sie hatten einen konkreten Verdacht, nicht nur ein Gefühl.
- Die Ermittlung war nötig, um Ihr Recht durchzusetzen.
- Die Kosten standen in einem vernünftigen Verhältnis zur Bedeutung des Streits.
- Sie konnten die Frage nicht einfacher oder billiger klären, etwa über die Auskunft.
- Das Gericht darf das Ergebnis der Ermittlung im Streit verwenden.
Der Fall, den das oberste Zivilgericht 2013 entschied, zeigt die Größenordnung. Der Mann zahlte 680 Euro Unterhalt im Monat. Der Detektiv kostete 3.710,42 Euro einschließlich des GPS-Geräts, das waren mehr als fünf Monatsbeträge. Erstattet wurde davon nichts.
Wie Gerichte Detektivkosten im Einzelnen prüfen, erklärt Wann werden Detektivkosten vor Gericht erstattet.
Wo die Grenze für den Detektiv liegt
Der Spielraum eines Detektivs ist eng. Auf öffentlichen Wegen muss jeder hinnehmen, dass andere ihn sehen. Fotos und Filmaufnahmen muss dagegen niemand generell dulden. In dem Unterhaltsstreit von 2013 hielt das Gericht eine punktuelle Beobachtung für ausreichend und die lückenlose Überwachung für zu weitgehend.
Greift eine heimliche Ermittlung tief in die Persönlichkeitsrechte ein, wägt das Gericht im Einzelfall ab, ob es das Ergebnis verwenden darf. Dass Sie einen Anspruch beweisen wollen, reicht dafür allein nicht. Es muss mehr hinzukommen, etwa eine Lage, die einer Notwehr ähnelt.
Häufige Fragen
Wie oft darf ich vom Unterhaltszahler Auskunft über das Einkommen verlangen?
Sie können Auskunft über das Einkommen grundsätzlich alle zwei Jahre verlangen. Vor Ablauf von zwei Jahren geht es nur, wenn Sie nachvollziehbar darlegen, dass der Zahler inzwischen wesentlich mehr verdient oder Vermögen erworben hat. Den Anspruch auf Auskunft haben Eltern und Kinder sowie geschiedene Ehepartner. Für das Einkommen können Sie Belege verlangen, etwa eine Bescheinigung des Arbeitgebers.
Ab wann gilt eine neue Beziehung beim Unterhalt als feste Lebensgemeinschaft?
Eine feste Zeitgrenze für die Lebensgemeinschaft gibt es nicht. Gerichte nennen als Anhaltspunkt zwei bis drei Jahre Beziehung, entscheidend sind aber äußere Umstände. Zu ihnen zählen ein gemeinsamer Haushalt über längere Zeit, gemeinsames Auftreten in der Öffentlichkeit und größere gemeinsame Anschaffungen. Eine Liebesbeziehung allein genügt nicht.
Darf ein Detektiv beim Streit um Unterhalt ein GPS-Gerät am Auto anbringen?
Nein, ein Detektiv darf im Unterhaltsstreit kein GPS-Gerät am Auto anbringen. Nach einem Urteil von 2013 ist die heimliche Überwachung mit GPS grundsätzlich strafbar. In einem entschiedenen Unterhaltsstreit erstattete das Gericht die Detektivkosten von 3.710,42 Euro nicht, weil eine punktuelle Beobachtung gereicht hätte.
Muss die Gegenseite die Detektivkosten ersetzen, wenn sich mein Verdacht beim Unterhalt bestätigt?
Die Gegenseite ersetzt Detektivkosten nicht automatisch. Die unterlegene Seite zahlt sie nur, wenn ein konkreter Verdacht bestand, die Ermittlung nötig und angemessen war und es keinen einfacheren oder billigeren Weg gab. Außerdem darf das Gericht das Ergebnis der Ermittlung verwenden.
Kann ein Gericht beim Arbeitgeber das Einkommen eines Unterhaltszahlers erfragen?
Ja, ein Gericht kann in einem laufenden Unterhaltsverfahren beim Arbeitgeber nachfragen. Antwortet der Zahler trotz Frist nicht oder nicht vollständig, darf das Gericht Auskunft und Belege bei Arbeitgebern, Finanzämtern, Versicherungen und Sozialleistungsträgern anfordern. Auf Antrag der anderen Seite muss das Gericht so vorgehen.
