Detektivkosten-Rechner mit Beweis-Check
Kostenerstattung von Detektivkosten im Gerichtsverfahren
Die Gegenseite muss Detektivkosten nur erstatten, wenn sie für das Gerichtsverfahren notwendig waren und das Gericht den Beweis verwenden darf. Vor dem Arbeitsgericht bekommt der Arbeitgeber die Kosten ersetzt, wenn er wegen eines konkreten Verdachts beauftragt hat und die Pflichtverletzung nachweislich vorlag. In beiden Fällen, die das Bundesarbeitsgericht 2009 und 2010 entschied, bekam er sein Geld trotzdem nicht. Wird der Ermittler als Zeuge geladen, ersetzt ihm das Gericht höchstens 25 Euro je Stunde Verdienstausfall und 0,35 Euro je Kilometer.
Auslagen berechnen und prüfen, ob der Bericht vor Gericht zählt
- Kreuzen Sie an, was auf Ihren Fall zutrifft. 3 der 6 Punkte wiegen schwer, die übrigen wägt das Gericht ab. Ein automatisches Beweisverbot gibt es nicht: Das Gericht entscheidet im Einzelfall.
- Die Sätze für Fahrt, Verpflegung und Übernachtung stehen in Gesetzen für Dienstreisen und Steuern. Was Ihre Detektei berechnet, steht in Ihrem Angebot. Die Sätze dienen hier als Orientierung, jede steht mit ihrer Quelle in der Tabelle.
- Das Honorar bleibt leer, bis Sie den Satz aus Ihrem Angebot eintragen. Eine Durchschnittszahl gibt es nicht, weil niemand sie öffentlich erhebt und ein Durchschnitt aus den Preisseiten einzelner Anbieter eine erfundene Zahl wäre.
- Über eine Detektei aus unserer Liste sagt der Rechner nichts. Er beurteilt nur den Fall, den Sie selbst beschreiben. Ihre Angaben bleiben im Browser und werden nirgendwo gespeichert.
Wer die Detektivkosten zahlt, hängt am Verfahren
Es gibt keinen allgemeinen Anspruch darauf, dass die Gegenseite eine Detektei bezahlt. Die Kosten kommen nur zurück, wenn ein konkreter Anlass bestand, die Ermittlung notwendig war und das Gericht das Ergebnis verwenden darf. Stand 27. September 2026.
Arbeitsgericht, erste Instanz
Ein Arbeitgeber bekommt die Kosten einer Detektei ersetzt, wenn er sie wegen eines konkreten Verdachts beauftragt hat und der Beschäftigte eine vorsätzliche Pflichtverletzung nachweislich begangen hat. Ersetzt wird, was ein vernünftiger, wirtschaftlich denkender Arbeitgeber nicht nur für zweckmäßig, sondern für erforderlich gehalten hätte. Vorsorgekosten ohne Anlass trägt er selbst.
In beiden Fällen, die das Bundesarbeitsgericht 2009 und 2010 zu Detektivkosten entschieden hat, bekam der Arbeitgeber sein Geld nicht. In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht bekommt außerdem, wer gewinnt, die Kosten für den eigenen Anwalt und die versäumte Zeit nicht erstattet. Für Detektivkosten sagt diese Regel nichts.
Quelle: § 280 Absatz 1 und § 249 BGB, BAG 8 AZR 226/08 (28.05.2009), BAG 8 AZR 547/09 (28.10.2010), § 12a Absatz 1 ArbGG.
Zivilprozess vor dem Amts- oder Landgericht
Detektivkosten gehören zu den Kosten des Rechtsstreits, soweit sie prozessbezogen und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren. Sie müssen sich in vernünftigen Grenzen halten.
Der Bundesgerichtshof knüpft die Erstattung daran, dass das beschaffte Beweismittel im Verfahren verwertet werden darf. Deshalb scheiterte sie, soweit die Detektei ein GPS-Bewegungsprofil erstellt hatte, obwohl eine gezielte persönliche Beobachtung gereicht hätte.
Quelle: § 91 Absatz 1 Satz 1 ZPO, BGH XII ZB 107/08 (15.05.2013).
Unterhaltssache vor dem Familiengericht
Die Leitentscheidung des Bundesgerichtshofs zu Detektivkosten ist in einer Unterhaltssache ergangen. Eine Partei hatte Beweise für eine verfestigte Lebensgemeinschaft der Gegenseite beschaffen lassen. Es gilt derselbe Maßstab wie im Zivilprozess: notwendig, verfahrensbezogen und nur bei verwertbarem Beweis.
Der Bundesgerichtshof ließ die Kosten nicht erstatten, soweit sie auf ein GPS-Bewegungsprofil entfielen, obwohl eine punktuelle Beobachtung gereicht hätte.
Quelle: § 91 Absatz 1 Satz 1 ZPO, BGH XII ZB 107/08 (15.05.2013).
Keine gerichtliche Auseinandersetzung
Ohne Verfahren gibt es keine Kostenentscheidung eines Gerichts. Wer beauftragt, zahlt. Ein späterer Ersatzanspruch setzt voraus, dass eine andere Person für den Anlass einzustehen hat und dass die Ermittlung dafür notwendig war.
Quelle: § 249 BGB.
Im Zeugenstand gilt nicht mehr der Vertrag, sondern das Gesetz über die Entschädigung
Ein Bericht allein überzeugt selten. Bestreitet die Gegenseite den Inhalt, lädt das Gericht die Person, die beobachtet hat, als Zeugin oder Zeugen. Für den Auftritt vor Gericht bekommt der Zeuge eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz. Als Zeuge bekommt ein Ermittler vom Gericht höchstens 25 Euro je Stunde Verdienstausfall, sonst 4 Euro je Stunde für die verlorene Zeit, dazu 0,35 Euro je Kilometer für die Fahrt. Stand 27. September 2026.
| Posten | Satz | Quelle |
|---|---|---|
| Verdienstausfall, höchstens | 25 Euro je Stunde | § 22 JVEG |
| Zeitversäumnis, wenn kein Verdienst ausfällt | 4 Euro je Stunde | § 20 JVEG |
| Fahrt mit dem eigenen Kraftfahrzeug, dazu bare Auslagen wie Parkgebühren | 0,35 Euro je Kilometer | § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 JVEG |
| Tagegeld bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit, wenn der Zeuge nicht am Gerichtsort wohnt | 14 Euro je Tag | § 6 Absatz 1 JVEG, Höhe nach der steuerlichen Verpflegungspauschale |
| Übernachtungsgeld bei notwendiger Übernachtung | 20 Euro je Nacht | § 6 Absatz 2 JVEG, nach dem Bundesreisekostengesetz |
Diese Entschädigung zahlt die Staatskasse an den Zeugen, nicht Sie. Was die Detektei Ihnen für den Termin berechnet, ergibt sich aus dem Vertrag. Wer eine Ermittlung darauf anlegt, dass sie vor Gericht hält, plant den Zeugentermin von Anfang an mit ein.
Was dieser Rechner nicht leistet
Er beurteilt einen Fall, den Sie selbst beschreiben, und rechnet mit Sätzen aus Gesetzen. Über eine Detektei aus unserer Liste sagt er nichts. Das hat einen nachprüfbaren Grund: Detekteien melden ihr Gewerbe an, danach prüft die Behörde ihre Zuverlässigkeit, aber ein amtliches Register, in dem sich das je Betrieb nachschlagen ließe, gibt es nicht. Eine Erlaubnis nach dem Bewachungsrecht und den Eintrag im Bewacherregister brauchen nur Betriebe, die bewachen, zum Beispiel einen Sicherheitsdienst betreiben. Auch dieses Register ist nicht öffentlich abfragbar.
Ob ein Gericht einen Beweis zulässt, ob ein Anspruch besteht und welche Fristen laufen, hängt an Umständen, die kein Formular kennt. Diese Prüfung im Einzelfall ist Rechtsberatung und gehört in die Hände einer Anwältin oder eines Anwalts. Ein hier gerechneter Betrag ist eine Größenordnung, kein Angebot und keine Rechnung.
Jede Zahl und jede Regel mit ihrer Quelle
- Bürgerliches Gesetzbuch, § 249 Art und Umfang des Schadensersatzes, zur Quelle, abgerufen am 27. September 2026.
- Arbeitsgerichtsgesetz, § 12a Kostentragungspflicht, zur Quelle, abgerufen am 27. September 2026.
- Gewerbeordnung, § 38 Überwachungsbedürftige Gewerbe, zur Quelle, abgerufen am 27. September 2026.
- Gewerbeordnung, § 34a Bewachungsgewerbe, zur Quelle, abgerufen am 27. September 2026.
- Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz, § 5 Fahrtkostenersatz, zur Quelle, abgerufen am 27. September 2026.
- Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz, § 6 Entschädigung für Aufwand, zur Quelle, abgerufen am 27. September 2026.
- Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz, § 20 Entschädigung für Zeitversäumnis, zur Quelle, abgerufen am 27. September 2026.
- Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz, § 22 Entschädigung für Verdienstausfall, zur Quelle, abgerufen am 27. September 2026.
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28.05.2009, 8 AZR 226/08, Erstattung von Detektivkosten, zur Quelle, abgerufen am 27. September 2026.
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28.10.2010, 8 AZR 547/09, Erstattung von Detektivkosten bei Folgeaufträgen, zur Quelle, abgerufen am 27. September 2026.
- Bundesgerichtshof, Beschluss vom 15.05.2013, XII ZB 107/08, Detektivkosten als Kosten des Verfahrens (Volltext), zur Quelle, abgerufen am 27. September 2026.