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Notwehrähnliche Situation

Eine notwehrähnliche Situation ist ein Ausnahmefall, in dem ein schwerwiegender Grund einen heimlichen Eingriff in die Privatsphäre rechtfertigen kann, weil es kein anderes Beweismittel gibt.

Begriff
Notwehrähnliche Situation
Stand
27. September 2026

Was der Begriff bedeutet

Der Begriff stammt aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die auch das Urteil zur GPS-Überwachung durch Detektive stützt. Ein einfaches Interesse, sich ein Beweismittel zu sichern, genügt nicht. Es muss ein weiterer Grund hinzukommen.

Als Beispiele nennt das Gericht heimliche Tonaufnahmen, um einen anonymen Anrufer zu identifizieren oder Erpressungsdrohungen zu belegen, und einen Angriff auf die berufliche Existenz, den man anders nicht abwehren kann. Selbst dann gilt: Gibt es eine weniger belastende Methode, muss sie gewählt werden.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. BGH, Urteil vom 4. Juni 2013 - 1 StR 32/13, hrr-strafrecht.de,

Wo KI mitgearbeitet hat

KI hat an diesem Portal mitgearbeitet. Ein Sprachmodell hat die wiederkehrenden Sätze der Ortsseiten formuliert, die Ratgeber mitgeschrieben, dafür Quellen gesucht und das Glossar erklärt. Die Bilder zu den Ratgebern erzeugt ein Bildmodell über den Anbieter Eden AI, und jede Bildunterschrift sagt das. Anschriften, Telefonnummern und Websites verarbeitet dagegen ein festes Programm, das nichts hinzufügt und nichts schätzt.

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Stand dieser Angaben: 27. September 2026.