Glossar
Hausrecht
Das Hausrecht erlaubt Eigentümern und Besitzern, zu bestimmen, wer ihr Grundstück oder Gebäude betreten darf, und Unerwünschte hinauszuweisen.
- Begriff
- Hausrecht
- Stand
- 27. September 2026
Was der Begriff bedeutet
Ein Geschäftsinhaber kann sein Hausrecht einer Detektei übertragen, etwa damit sie Ladendiebe aus dem Geschäft verweisen darf. Er kann aber nur Rechte übertragen, die er selbst hat.
Das Hausrecht endet an der Grundstücksgrenze. Im öffentlichen Raum können Private kein Hausrecht ausüben. Wer Kameras zum Schutz vor Diebstahl einsetzt, kann sich auf ein berechtigtes Interesse stützen, muss aber trotzdem prüfen, ob die Überwachung erforderlich ist und die Interessen der Gefilmten nicht überwiegen.
Quellen und Methodik
Wo KI mitgearbeitet hat
KI hat an diesem Portal mitgearbeitet. Ein Sprachmodell hat die wiederkehrenden Sätze der Ortsseiten formuliert, die Ratgeber mitgeschrieben, dafür Quellen gesucht und das Glossar erklärt. Die Bilder zu den Ratgebern erzeugt ein Bildmodell über den Anbieter Eden AI, und jede Bildunterschrift sagt das. Anschriften, Telefonnummern und Websites verarbeitet dagegen ein festes Programm, das nichts hinzufügt und nichts schätzt.
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Stand dieser Angaben: 27. September 2026.