Glossar
Detektivkosten
Detektivkosten sind das Honorar der Detektei plus Auslagen wie Fahrt- und Übernachtungskosten. Eine Gebührenordnung gibt es dafür nicht, Sie vereinbaren den Preis frei.
- Begriff
- Detektivkosten
- Stand
- 27. September 2026
Was der Begriff bedeutet
Üblich ist ein Stundensatz je eingesetztem Ermittler, dazu kommen Auslagen. Setzt die Detektei mehrere Ermittler ein, zahlen Sie den Stundensatz für jeden. Lassen Sie sich Stundensatz, Zahl der Ermittler und Auslagen vor dem Auftrag schriftlich geben.
Zunächst zahlen Sie selbst, denn Sie sind Vertragspartner der Detektei. Ob Ihnen jemand die Kosten später erstattet, hängt vom Einzelfall ab. Gerichte prüfen die Rechnung Posten für Posten. Eine Detektei hatte einem Arbeitgeber 40.301 Euro netto in Rechnung gestellt. Das Bundesarbeitsgericht sprach ihm 2010 keine Erstattung zu, weil vor der ersten Observation kein konkreter Verdacht bestand und weitere Einsätze nicht mehr notwendig waren, nachdem sich der Verdacht bestätigt hatte. Das Landesarbeitsgericht Köln sprach einem Arbeitgeber 2025 dagegen 21.608,90 Euro netto zu.
Quellen und Methodik
Wo KI mitgearbeitet hat
KI hat an diesem Portal mitgearbeitet. Ein Sprachmodell hat die wiederkehrenden Sätze der Ortsseiten formuliert, die Ratgeber mitgeschrieben, dafür Quellen gesucht und das Glossar erklärt. Die Bilder zu den Ratgebern erzeugt ein Bildmodell über den Anbieter Eden AI, und jede Bildunterschrift sagt das. Anschriften, Telefonnummern und Websites verarbeitet dagegen ein festes Programm, das nichts hinzufügt und nichts schätzt.
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Stand dieser Angaben: 27. September 2026.