Glossar
Berufshaftpflichtversicherung (Detektei)
Eine Berufshaftpflichtversicherung zahlt Schäden, die eine Detektei bei der Arbeit verursacht, zum Beispiel durch einen Ermittlungsfehler. Gesetzlich vorgeschrieben ist sie für Detekteien nicht.
- Begriff
- Berufshaftpflichtversicherung (Detektei)
- Stand
- 27. September 2026
Was der Begriff bedeutet
Vorgeschrieben ist der Nachweis einer Haftpflichtversicherung nur für Wachunternehmen, als Voraussetzung ihrer Erlaubnis. Für eine Detektei, die nur ermittelt, gilt diese Pflicht nicht.
Sinnvoll ist eine Versicherung trotzdem, weil Fehler bei der Datenerhebung Ansprüche der beobachteten Person auslösen können. Fragen Sie vor der Beauftragung danach und lassen Sie sich den Nachweis zeigen.
Verwandte Begriffe
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- § 34a GewO - Bewachungsgewerbe; Verordnungsermächtigung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
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Stand dieser Angaben: 27. September 2026.