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Glossar

Auskunftei

Eine Auskunftei erteilt gewerblich Auskunft über Vermögen und persönliche Verhältnisse anderer, etwa ob ein Kunde seine Rechnungen zahlt.

Begriff
Auskunftei
Stand
27. September 2026

Was der Begriff bedeutet

Das Gewerberecht führt Auskunfteien und Detekteien im selben Gewerbezweig auf. Nach der Anmeldung prüft die Behörde bei beiden, ob der Inhaber zuverlässig ist. Dafür braucht sie ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, in dem unter anderem Gewerbeuntersagungen wegen Unzuverlässigkeit erfasst sind.

Im Alltag arbeiten beide verschieden. Eine Auskunftei wertet Register und Datenbanken aus, die sie laufend pflegt, und beantwortet damit viele Anfragen. Eine Detektei klärt einen einzelnen Auftrag auf und beobachtet dafür oft selbst vor Ort. Die Erlaubnis, die ein Wachunternehmen braucht, brauchen beide nicht.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 38 GewO - Überwachungsbedürftige Gewerbe, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Wo KI mitgearbeitet hat

KI hat an diesem Portal mitgearbeitet. Ein Sprachmodell hat die wiederkehrenden Sätze der Ortsseiten formuliert, die Ratgeber mitgeschrieben, dafür Quellen gesucht und das Glossar erklärt. Die Bilder zu den Ratgebern erzeugt ein Bildmodell über den Anbieter Eden AI, und jede Bildunterschrift sagt das. Anschriften, Telefonnummern und Websites verarbeitet dagegen ein festes Programm, das nichts hinzufügt und nichts schätzt.

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Stand dieser Angaben: 27. September 2026.