Wann ermittelt die Polizei und wann ein Detektiv?
Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln bei Straftaten. Die Staatsanwaltschaft prüft die Ergebnisse und entscheidet, ob Anklage erhoben wird. Sobald genug Anhaltspunkte vorliegen, müssen die Behörden einschreiten. Bei manchen Taten, etwa Beleidigung oder Sachbeschädigung, geschieht das nur, wenn der Verletzte Strafantrag stellt, also ausdrücklich die Verfolgung verlangt.
Ein Detektiv arbeitet dagegen für Sie und Ihre eigenen Ziele. Er sammelt Tatsachen, mit denen Sie zum Beispiel eine Geldforderung durchsetzen wollen.
Ein Streit um Geld oder einen Vertrag ist zunächst Sache der Zivilgerichte, also der Gerichte für Streit zwischen Privatleuten, und nicht der Polizei. Private Rechte schützt die Polizei nur ausnahmsweise. Das Polizeigesetz Brandenburgs verlangt dafür zum Beispiel, dass ein Gericht nicht rechtzeitig helfen kann und das Recht sonst nicht mehr oder nur sehr schwer durchzusetzen wäre.
| Anlass | Polizei und Staatsanwaltschaft | Detektiv |
|---|---|---|
| Diebstahl oder Betrug gegen Sie | Sie ermitteln, sobald genug Anhaltspunkte vorliegen. | Er kann zusätzlich Beweise für Ihre Geldforderung sammeln. |
| Beleidigung oder Sachbeschädigung | Sie ermitteln nur, wenn Sie einen Strafantrag stellen. | Er kann Tatsachen klären, die Sie für einen eigenen Prozess brauchen. |
| Streit um Geld oder einen Vertrag ohne Straftat | Sie sind meist nicht zuständig, das klärt ein Zivilgericht. | Er kann Tatsachen für Ihren Prozess sammeln. |
Was darf die Polizei, was ein Detektiv nicht darf?
Polizei und Staatsanwaltschaft haben Befugnisse, die ein Detektiv nicht hat. Die Staatsanwaltschaft kann Zeugen laden, und die Zeugen müssen kommen und zur Sache aussagen. Wer ohne Grund wegbleibt, muss mit Maßnahmen der Staatsanwaltschaft rechnen.
Auch Unterlagen kann der Staat verlangen. Wer einen Gegenstand besitzt, der als Beweis dienen kann, muss ihn vorlegen und herausgeben. Weigert er sich, drohen ihm Zwangsmittel.
Solche Pflichten bestehen gegenüber den Strafverfolgungsbehörden und den Gerichten. Ein Detektiv ist eine Privatperson und hat nur die Rechte, die jedem Menschen zustehen. Ihm gegenüber muss niemand aussagen oder Unterlagen vorlegen.
Kann ich Anzeige erstatten und einen Detektiv beauftragen?
Ja, beides kann nebeneinander laufen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt von sich aus, sobald sie genug Anhaltspunkte hat. Ihren eigenen Anspruch, etwa auf Geld, müssen Sie dagegen selbst durchsetzen.
Eine Strafanzeige kostet 0 Euro. Sie können sie bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Amtsgericht erstatten, auch online. Ist der Täter unbekannt, erstatten Sie sie gegen Unbekannt.
Eine Anzeige lässt sich nicht zurücknehmen, weil die Behörden dem Verdacht nachgehen müssen. Einen Strafantrag müssen Sie in der Regel innerhalb von drei Monaten stellen.
- Schreiben Sie auf, wer wann und wo was getan hat und wie es dazu kam.
- Sammeln Sie Belege wie Nachrichten, Rechnungen oder Fotos.
- Erstatten Sie die Anzeige und bewahren Sie Ihre Unterlagen geordnet auf.
- Sagen Sie der Polizei, dass Sie einen Detektiv beauftragt haben oder es vorhaben.
- Lassen Sie sich von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Strafrecht beraten, bevor Sie Material des Detektivs weitergeben.
Sind Sie oder andere in Gefahr?
Rufen Sie sofort die Polizei.
Hat jemand eine Straftat begangen, zum Beispiel Diebstahl oder Betrug?
Brauchen Sie eigene Beweise, um Geld oder Schadenersatz durchzusetzen?
Erstatten Sie Anzeige und lassen Sie sich beraten, ob zusätzlich ein Detektiv sinnvoll ist. Beides kann nebeneinander laufen.
Erstatten Sie Anzeige. Sie kostet nichts, und die Behörden ermitteln von sich aus.
Die Polizei ist meist nicht zuständig. Ihren Anspruch klärt ein Zivilgericht, und ein Detektiv kann dafür Tatsachen sammeln.
Muss ein Detektiv der Polizei seine Beweise geben?
Das Strafgesetz verlangt eine Anzeige nur für bestimmte geplante schwere Taten. Dazu gehören Mord, Raub und Geldfälschung. Voraussetzung ist, dass jemand glaubhaft davon erfährt und die Tat sich noch verhindern lässt. Das gilt für jeden, also auch für Sie und Ihren Detektiv.
Die Staatsanwaltschaft kann den Detektiv außerdem als Zeugen laden. Dann muss er erscheinen und zur Sache aussagen. Eine Ladung der Polizei allein verpflichtet einen Zeugen dagegen nicht.
Berichte, Fotos und Notizen können Beweismittel sein. Verlangt die Staatsanwaltschaft sie, muss der Detektiv sie vorlegen und herausgeben. Weigert er sich, drohen ihm Zwangsmittel.
Ein Recht, die Aussage wegen des Berufsgeheimnisses zu verweigern, haben zum Beispiel Geistliche, Rechtsanwälte, Ärzte und Steuerberater. Detektive stehen nicht auf dieser Liste. Auch die Ausnahme von den Zwangsmitteln gilt nur für Personen mit einem solchen Recht.
Wie ein Detektiv als Zeuge aussagt und was sein Bericht vor Gericht wert ist, erklärt Der Detektiv als Zeuge. Schreiben Sie in den Auftrag deshalb nur, was Sie auch der Staatsanwaltschaft zeigen könnten.
Was tun, wenn die Staatsanwaltschaft nicht ermittelt?
Stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein, informiert sie Sie schriftlich. Haben Sie die Anzeige erstattet und sind selbst betroffen, können Sie dagegen Beschwerde einlegen. Dafür haben Sie zwei Wochen ab der Bekanntgabe des Bescheids. Es genügt, die Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft einzulegen.
Lehnt auch die übergeordnete Stelle ab, können Sie innerhalb eines Monats beim Oberlandesgericht eine gerichtliche Entscheidung beantragen. Diesen Antrag muss eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt unterschreiben. Er ist nicht in jedem Fall möglich, zum Beispiel nicht bei Taten, die Sie selbst vor Gericht anklagen dürfen. Das klärt eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Strafrecht.
Ihre eigenen Ansprüche auf Geld verfolgen Sie unabhängig davon vor einem Zivilgericht. Ein Detektiv kann dafür Tatsachen sammeln.
Häufige Fragen
Kann ich Anzeige erstatten und gleichzeitig einen Detektiv beauftragen?
Ja, Sie können Anzeige erstatten und gleichzeitig einen Detektiv beauftragen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt von sich aus, sobald sie genug Anhaltspunkte für eine Straftat hat. Ihren eigenen Anspruch, etwa auf Geld, müssen Sie selbst durchsetzen, und dafür kann ein Detektiv Tatsachen sammeln. Sagen Sie der Polizei, dass Sie einen Detektiv beauftragt haben.
Muss ein Detektiv der Polizei seine Ergebnisse von sich aus melden?
Nein, ein Detektiv muss seine Ergebnisse der Polizei nicht von sich aus melden. Das Strafgesetz verlangt eine Anzeige nur für bestimmte geplante schwere Taten wie Mord, Raub oder Geldfälschung, solange sie sich noch verhindern lassen. Verlangt die Staatsanwaltschaft Berichte oder Fotos, muss der Detektiv sie herausgeben. Als Zeuge muss er auf ihre Ladung erscheinen und aussagen.
Kostet eine Strafanzeige bei der Polizei etwas?
Nein, eine Strafanzeige kostet nichts. Sie können sie bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Amtsgericht erstatten, auch online. Eine erstattete Anzeige lässt sich nicht zurücknehmen, weil die Behörden dem Verdacht nachgehen müssen.
Darf ein Detektiv die Aussage vor der Staatsanwaltschaft verweigern?
Nein, ein Detektiv kann die Aussage vor der Staatsanwaltschaft nicht mit einem Berufsgeheimnis verweigern, wie es Rechtsanwälte, Ärzte oder Steuerberater haben. Er steht nicht auf der gesetzlichen Liste der Berufe, die die Aussage verweigern dürfen. Ruft die Staatsanwaltschaft ihn als Zeugen, muss er erscheinen und zur Sache aussagen.
Was kann ich tun, wenn die Staatsanwaltschaft mein Verfahren einstellt?
Gegen die Einstellung Ihres Verfahrens können Sie innerhalb von zwei Wochen Beschwerde einlegen, gerechnet ab der Bekanntgabe des Bescheids. Sie können sie bei der Staatsanwaltschaft einlegen, die den Bescheid erlassen hat. Lehnt auch die übergeordnete Stelle ab, können Sie innerhalb eines Monats das Oberlandesgericht anrufen, und dafür brauchen Sie eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Mache ich mich strafbar, wenn mein Detektiv verbotene Mittel einsetzt?
Ja, Sie können sich als Auftraggeber strafbar machen, wenn Ihr Detektiv auf Ihre Bitte hin verbotene Mittel einsetzt. Wer einen anderen zu einer vorsätzlichen rechtswidrigen Tat bestimmt, wird als Anstifter wie ein Täter bestraft. Ob das in Ihrem Fall zutrifft, prüft eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Strafrecht.
