Glossar
Privatdetektiv
Ein Privatdetektiv ermittelt gewerblich im Auftrag Dritter, etwa durch Beobachten und Recherchieren. Das Wort ist rechtlich nicht geschützt, und Detektei meint dieselbe Tätigkeit.
- Begriff
- Privatdetektiv
- Stand
- 27. September 2026
Was der Begriff bedeutet
Wer sich Privatdetektiv nennt, muss keine Prüfung ablegen und keinen Titel führen. Es genügt, ein Gewerbe anzumelden. Rechtsanwälte und Steuerberater brauchen dagegen eine staatliche Zulassung.
Freiwillige Fortbildungen gibt es trotzdem, zum Beispiel den Lehrgang zum geprüften Privatermittler. Er ist keine Voraussetzung für den Beruf. Fragen Sie deshalb nach, welche Ausbildung die eingesetzten Personen haben und von wem sie stammt. Die Angaben zu einzelnen Detekteien stammen aus OpenStreetMap und werden nicht auf Qualifikation geprüft.
Verwandte Begriffe
Quellen und Methodik
Wo KI mitgearbeitet hat
KI hat an diesem Portal mitgearbeitet. Ein Sprachmodell hat die wiederkehrenden Sätze der Ortsseiten formuliert, die Ratgeber mitgeschrieben, dafür Quellen gesucht und das Glossar erklärt. Die Bilder zu den Ratgebern erzeugt ein Bildmodell über den Anbieter Eden AI, und jede Bildunterschrift sagt das. Anschriften, Telefonnummern und Websites verarbeitet dagegen ein festes Programm, das nichts hinzufügt und nichts schätzt.
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Stand dieser Angaben: 27. September 2026.